Vermögenswirksame Leistungen
Festangestellte Journalisten sollten prüfen, ob Ihnen ein Zuschuss des Arbeitgebers per Tarif- oder Arbeitsvertrag zu vermögenswirksamen Leistungen zusteht. Wenn ja, sollten Sie die Beteiligung nutzen und einen entsprechenden Sparvertrag abschließen. Sechs Jahre sparen und ein Jahr warten – so lautet das Grundprinzip beim Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen.
Zusätzlich zu etwaigen Zuschüssen des Arbeitgebers sieht das Vermögensbildungsgesetz weitere Fördermöglichkeiten vor:
Arbeitnehmersparzulage
Um in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage zu gelangen, dürfen folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:
- Ledige 20.000 €
- zusammenveranlagte Arbeitnehmer 40.000 €
Bei Anlagen für wohnungswirtschaftliche Zwecke gilt eine Einkommensgrenze von 17.900 € bzw. 35.800 €. Zugrunde gelegt wird das zu versteuernde Einkommen des Jahres, in dem die Sparbeiträge entrichtet werden.
Gefördert wird das Bausparen, die schnellere Tilgung eines Baukredites und das so genannte Beteiligungssparen (z.B. über Investmentfonds). Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage beträgt
- 9% beim Bausparen und
- 20% beim Beteiligungssparen
Der maximal förderungsfähige Sparbeitrag liegt bei 870 € pro Jahr/Arbeitnehmer. Die Art der Anlage ist jedoch nicht freigestellt. Die maximale Sparzulage kann derjenige erhalten, der die vermögenswirksamen Leistungen folgendermaßen anlegt:
- 470 € pro Jahr in einen Bausparvertrag / Darlehenstilgung = 9% Sparzulage (43 €)
- 400 € pro Jahr in Beteiligungssparen = 20% Sparzulage (80 €)
Die Laufzeit beträgt für Bausparverträge mindestens 7 Jahre. Für Beteiligungsverträge mindestens 6 Jahre zuzüglich 1 Jahr beitragsfreier Wartezeit. Die Mindestanlage beträgt 13 € pro Monat bzw. 39 € pro Vierteljahr.
Wohnungsbauprämie
Gefördert werden Beiträge an Bausparkassen, Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Beiträge zu Sparverträgen. Weiterhin werden Beiträge nach der Art von Sparverträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen zum Zwecke einer Kapitalansammlung abgeschlossen werden, gefördert.
Wichtig: Die eingezahlten Sparbeiträge und die Prämien müssen zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums (oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts) verwendet werden. Die Einkommensgrenzen für die Förderfähigkeit bezogen auf das zu versteuernde Einkommen liegen bei 25.600 € (Alleinstehende) bzw. 51.200 € (für zusammenveranlagte Ehegatten) übersteigt. Pro Kalenderjahr werden maximal Aufwendungen in Höhe von 512 € (Einzelperson) bzw. 1024 € (Ehepaar) bezuschusst, so dass die jährliche Höchstprämie bei 45,06 € bzw. 90,11 € liegt.
Anlageformen
Anlageart | Arbeitnehmer-sparzulage möglich | Empfehlenswert für | Vor- und Nachteil |
Bauspar- | Ja, zusätzliche Wohnungsbauprämie möglich | Sicherheitsorientierte Anleger die entweder unter 25 Jahre alt sind oder die Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage / Wohnungsbauprämie haben. Geeignet auch für Personen, die später bauen, kaufen oder modernisieren wollen. | Nur wohnwirtschaftliche Verwendung bei Personen, die älter als 25 Jahre sind möglich. Auszahlungsbeträge stehen fest. Rendite zwischen 1 und 3,0 Prozent. Mit Förderung ca. 2% mehr. |
Aktienfonds- | ja | Anleger, die die Chancen des Kapitalmarktes unter Beachtung der damit verbundenen Risiken nutzen wollen sowie Anleger mit Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage. | Bieten größte Renditechance. Kursschwankungen mit Verlust möglich. Daher sollte darauf geachtet werden, dass kein fester Auszahlungstermin vereinbart wird. |
betriebliche Altersversorgung | nein | Anleger, die bereits ein Liquiditätspolster auch für mittelfristigen Bedarf geschaffen haben und die Freibeträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung nicht ausgeschöpft haben | Steuer- und Sozialabgabenfreiheit in der Einzahlungsphase. Im Rentenalter erfolgt dann eine volle Versteuerung. Garantiezins zzgl. ggf. Überschussbeteiligung. Zusätzliche Krankenkassenbeiträge bei gesetzlich Versicherten. |
Tilgung eines Baukredites | ja | Personen, deren Kreditinstitut solche Einzahlungen akzeptiert. | Schnellere Rückführung der Schulden möglich. Rendite abhängig vom Kreditzins. |
Banksparplan | nein | Sicherheitsorientierte Anleger, die keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage / Wohnungsbauprämie haben | Kein Minus möglich. Schlanke Kostenstruktur. Oftmals variabler Basiszins. |
Lebens-versicherung | nein | kaum empfehlenswert | Garantiezins 1,75% zzgl. ggf. Überschussbeteiligung, teils hohe Kosten. Geringer Steuervorteil, wenn Vertragslaufzeit mind. 12 Jahre und Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr |
Fazit
Beteiligt sich der Arbeitgeber an der Beitragszahlung oder haben Sie Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage, eignen sich vermögenswirksame Leistungen zur Geldanlage, insbesondere um mittelfristigen Finanzierungsbedarf (teilweise) zu decken.
Das Vermögensbildungsgesetz hilft daher beim Aufbau einer Liquiditätsreserve.
Vermögenswirksame Leistungen lassen sich allerdings auch in eine betriebliche Altersversorgung integrieren. Wie sich dies in Ihrem Fall auswirkt, können Sie hier berechnen... . Einen entsprechenden Versicherungsvorschlag unterbreiten wir Ihnen gerne.
Vorgehensweise
· Prüfen Sie zunächst, ob Ihnen ein Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen von Seiten des Arbeitgebers zusteht.
· Prüfen Sie weiterhin, ob Sie Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie haben.
· Wählen Sie dann die für Sie passende Anlageform aus.
Angebotsanforderung
Vorschläge zur Anlage vermögenswirksamer Leistungen bei den Anlageformen Bausparen, Fondssparen, Anlage bei einem Lebensversicherungsunternehmen oder im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung können wir Ihnen gerne ausarbeiten.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall unsere Risikoanalyse ausgefüllt zurück.
Banksparpläne können wir leider nicht vermitteln. Eine Untersuchung der Zeitschrift Finanztest (Heft 4/2011) ergab, dass die Degussa Bank hier die höchste Rendite (3,48% -bei variablem Basiszinssatz von 0,25% und festem Schlussbonus von 14%) bot.