Ein Jahr einstweilige Verfügung gegen Axel Springer - der Sachstand
Vor einem Jahr, am 5. Juni 2007, wurde dem Verlag Axel Springer auf Initiative und Klage des Deutschen Journalistenverbandes untersagt, einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber freien Journalisten zu nutzen. Wir fragten Benno H. Pöppelmann, den Justiziar des DJV, was heute, nach einem Jahr, zum Fall gesagt werden kann.
DJV.de/freie: Ein Jahr Springer-Urteil. Wie ist der Stand beim Berufungsverfahren, gibt es schon einen Termin - oder womit ist zu rechnen?
H. Pöppelmann:Der Verfahrensstand ist der, dass Springer Berufung zum Kammergericht gegen die einstweilige Verfügung eingelegt hat. Hier ist ein Termin noch nicht anberaumt. Gleichzeitig haben wir in der Hauptsache Klage zum LG Berlin erhoben. Auch hier ist ein Termin noch nicht in Sicht.
DJV.de/freie: Im Rückblick nach einem Jahr: War dieses Urteil in seinem erfolgreichen Teil am Ende wirklich ein Erfolg, oder nur ein Tropfen auf den heißen Stein?
H. Pöppelmann:Steter Tropfen höhlt den Stein. Dieses Bild beschreibt den Wert des Urteils ganz gut. Weder war die Entscheidung der große Durchbruch, denn sie ist nur von vorläufiger Natur und manche Streitfragen sind deswegen auch nicht entschieden worden. Gerichte scheuen sich davor, in summarischen Verfahren von gefestigter Rechtsprechung abzuweichen. Andererseits ist das Urteil mehr als eine vorübergehende Entscheidung, weil die Springer AG – soweit ersichtlich – erstmals gezwungen wurde, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) den Bedürfnissen der freien Journalistinnen und Journalisten anzupassen.
DJV.de/freie: Mittlerweile gibt der Springer-Verlag geänderte AGB heraus. Ist ein individueller Widerspruch gegen diese neuen Geschäftsbedingungen trotz laufendem Berufungsverfahren wirklich noch erforderlich?
H. Pöppelmann: Ja, weil die Bedingungen sonst zum Vertragsbestandteil werden. Ein Widerspruch ist im Übrigen immer dann erforderlich, wenn die vorgelegten AGB mit den geschäftlichen Interessen von Freien nicht in Einklang zu bringen sind. In jedem Fall sollte dann verhandelt werden. Denn auf Dauer kann es sich keine journalistisch frei arbeitende Person leisten, gegen die eigenen Interessen Verträge abzuschließen.
DJV.de/freie: Warum werden eigentlich nicht gleich noch andere große Verlage verklagt, z.B. die Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung, das Handelsblatt, Gruner + Jahr und weitere?
H. Pöppelmann: Bedingungen, die gleich sind, müssen nicht mehrfach angegriffen werden. Wenn die Klage gegen Springer erfolgreich ist, wovon wir ausgehen, dann werden auch die anderen Verlage ihre AGB ändern. Ohnehin ist heute schon bei einigen Verlagen ein - noch zögerliches – Umdenken zu beobachten. Es gibt schon AGB, die nicht vollständig die Interessen der Freien negieren, auch wenn diese AGB noch nicht wirklich einen Interessenausgleich schaffen. Und schließlich sind die Verhandlungen des DJV über gemeinsame Vergütungsregeln soweit gediehen, dass zumindest bei den Tageszeitungen ein Ende der Verhandlungen in Sicht ist.
DJV.de/freie: Die Vergütungsverhandlungen über angemessene Vertragsbedingungen und Honorare an Zeitungen und Zeitschriften laufen unabhängig vom Gerichtsverfahren weiter. Spielen die Verleger auf Zeit oder ist tatsächlich noch mit einem Abschluss zu rechnen?
H. Pöppelmann: Die Verlage haben lange auf Zeit gespielt. Immerhin dauern die Verhandlungen jetzt schon fünf Jahre, aber auch mit den Rundfunkanstalten mussten wir bis 2001 fünf Jahre verhandeln, um zu Ergebnissen zu kommen, die für die Freien tragfähige Urheberbedingungen darstellen. Die Verhandlungen mit den Zeitschriftenverlegern werden noch länger andauern. Dagegen gehe ich davon aus, dass mit den Tageszeitungsverlegern ein Abschluss noch 2008 erreicht werden kann.
DJV.de/freie: Der DJV hat in die Verfahren gegen Springer viel Zeit und Geld investiert und will das auch im Berufungsverfahren weiterhin tun. Ist es das wirklich wert?
H. Pöppelmann: Das Engagement des DJV ist selbstverständlich, es entspringt seinem Auftrag, die Arbeitsbedingungen für Freie nach Kräften zu verbessern. Je mehr Freie sich im DJV für ihre Interessen einsetzen, umso deutlicher kann der DJV mit den Freien und für sie gegenüber den Medienunternehmen kämpfen. Sowohl die Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln wie der Prozess gegen Springer werden maßgeblich von freien Journalistinnen und Journalisten geführt bzw. unterstützt. Die Informationen, die für den Erfolg des Prozesses und der Verhandlungen nötig sind, sowie die Sachkenntnis über die Arbeitsbedingungen der Freien kommen von den Freien selbst. Ohne deren ehrenamtliches Engagement wäre der DJV nicht in der Lage, Verbesserungen zu erreichen.
DJV.de/freie: Die Verwertungsgesellschaften klagen, dass sie wegen einer kürzlich erfolgten Gesetzesreform im laufenden Jahr erheblich weniger Einnahmen erzielen werden, die Rede ist von 40 Prozent weniger, mit direkter Auswirkung auf die Ausschüttungen. Springer in der Berufung, sich dahinschleppende Vergütungsverhandlungen, einkommensreduzierte Verwertungsgesellschaften - sieht es in Sachen Urheberrecht nicht mittelfristig eher mau aus?
freien infos: Der Fortschritt ist leider eine Schnecke. Wenn man in Verhandlungen den Verlegern Stunde um Stunde gegenüber sitzt und sie auch beim fünften Termin noch bestreiten, dass die Beschäftigungsbedingungen der Freien insbesondere bei den Tageszeitungen zum überwiegenden Teil trostlos sind, dann kann man schon mal verzweifeln. Die Freien, die hier mitverhandeln, können davon ein Lied singen. Auch hier gilt aber, dass letztlich ein Ergebnis nur durch überzeugende Argumente erzielt wird. Das gilt auch in den anderen angesprochenen Problemfeldern. Die Verwertungsgesellschaften stehen mächtigen Industrieunternehmen gegenüber, die von einer Vergütung für Urheber nicht viel halten, weil diese angeblich ihre Geschäfte stört. Gegebenenfalls wird der Gesetzgeber wieder eingeschaltet werden müssen, der bei der Verabschiedung der letzten Urheberrechtsnovelle angekündigt hat, wieder tätig werden zu wollen, wenn die Verhandlungen zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Industrieverbänden nicht die Interessen der Urheber angemessen berücksichtigen.






