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Musterschreiben an Abgeordnete des Deutschen Bundestags

Im Folgenden finden Sie ein Musterschreiben an Abgeordnete des Deutschen Bundestags zum Thema "Änderung des Anspruchs auf Krankengeld":

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr/ 

 

ich bin seit ... Jahren als freie/r Journalist/in tätig ist. Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind ...

Wir freien Journalisten sind von den seit dem 1. Januar 2009 geltenden Regelungen zum Krankengeld massiv betroffen.

Ein Teil meiner Kolleginnen und Kollegen werden an Rundfunksendern, aber auch in manchen Fällen an Tageszeitungen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Andere Freie sind aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der Künstlersozialversicherung abgesichert, sondern als hauptberufliche Selbständige freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Andere Freie sind selbstverständlich auch über die Künstlersozialversicherung abgesichert.

Unsere Berufsgruppe ist von der seit dem 1. Januar 2009 erfolgten Streichung des gesetzlichen Krankengelds besonders negativ betroffen:

- Die frei beschäftigten Journalisten haben an vielen Rundfunksender und an Zeitungen keinerlei Anspruch auf Entgeltfortzahlung und verlieren dadurch seit dem 1. Januar ihren Krankengeldanspruch komplett, den sie bisher ab dem 1. Krankheitstag hatten

- Gleiches gilt für die hauptberuflichen Selbständigen, die nicht in der Künstlersozialversicherung abgesichert sind, auch sie verlieren ihren Krankengeldanspruch komplett

- Die in der Künstlersozialversicherung versicherten Personen haben ihren Anspruch auf vorgezogenes Krankengeld von der dritten bis zur siebten Woche verloren

- Da der Anspruch auf Mutterschaftsgeld an den Krankengeldanspruch gekoppelt ist, verlieren viele Mütter ihren Anspruch gegenüber dem Beschäftigungsgeber

- Wahltarife, die von den Krankenkassen angeboten werden, diskriminieren unsere Mitglieder auf Grund des Alters und kosten bis zu 400 Euro für Ältere (Beispiel: GEK)

- Wahltarife binden viel zu lange (3 Jahre), haben Karenzzeiten, in denen die Versicherung nicht läuft

- Die sozialversicherungsrechtliche Rolle von Wahltarifen ist ungeklärt, die Prämien hierfür laufen auch bei Krankheit bei vielen Kassen weiter – im Gegensatz zum Grundbeitrag

Das Bundesgesundheitsministerium hat im Referentenentwurf zum Arzneimittelgesetz die teilweise Wiedereinführung des Krankengelds auf Grund einer "Option" vorgesehen. Diese Lösung hilft aber nur eingeschränkt weiter:

- Wenn Krankengeld erst ab der 7. Woche gezahlt wird, bleibt es dabei, dass zahlreiche Beschäftigte (nicht nur freie Journalisten, sondern auch Krankenschwestern oder Hafenarbeiter) in prekären Beschäftigungsverhältnissen die ersten sechs Wochen einer Krankheit ohne Leistungen bleiben

- Die weiterhin vorgesehenen Wahltarife bleiben unflexibel, zeitweise unwirksam (Karenz), diskriminieren nach Alter, bleiben auch bei Krankheit unter Umständen kostenpflichtig

Meine Gewerkschaft und Berufsverband, der DJV, fordert daher:

- Keine Option, sondern Krankengeld als automatische Regelleistung der GKV ab der 7. Woche

- Krankengeld ab dem 1. Tag für Personen ohne Entgeltfortzahlungsanspruch, refinanziert durch einen erhöhten Beitragssatz

- Wahltarife bei Krankengeld flexibler machen

Außerdem halten wir die Ausdehnung des Entgeltfortzahlungsgesetzes auf arbeitnehmerähnliche Personen für notwendig, zumindest wenn diese durch einen Tarifvertrag als arbeitnehmerähnliche Personen dem Grunde nach anerkannt worden sind.

Es ist nicht akzeptabel, wenn die frei Beschäftigten auf Grund einer unbedachten Gesetzesänderung plötzlich ohne sozialen Schutz sind.

Ich bitte Sie, sich als Abgeordneter meines Wahlkreises im Deutschen Bundestag und gegenüber Ihren Kolleginnen und Kollegen in den zuständigen Ausschüssen für unsere Interessen einzusetzen. Selbstverständlich betrifft diese Problematik nicht nur freie Journalisten, sondern insgesamt über 2 Millionen Selbständige, kurzfristig und unständig Beschäftigte.

 

Mit freundlichen Grüßen