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"Selbständige Frauen werden benachteiligt" - Kritik am Elterngeld der Bundesregierung

Stefanie K* ist außer sich. Als selbständige Journalistin ist ihr tagtäglicher Kampf um Aufträge und pünktliche Bezahlung von Honoraren schon zermürbend genug. "Als Selbständige haben Sie keine Sicherheit", meint sie. "Von heute auf morgen haben sie Auftragsschwund, und viele Auftraggeber zahlen unzuverlässig und spät."

Auch weil das Elterngeld im Jahr 2007 eingeführt wurde, hat sie sich nach langer Zeit des Zögerns dafür entschieden, ein Kind zu bekommen. "Ein Jahr 70 Prozent des Arbeitseinkommens, das stemmen wir finanziell", hatte sie mit ihrem Ehepartner ausgerechnet. Denn Geld spielte lange Zeit auch für sie eine entscheidende Rolle beim Kinderwunsch. "Mit nur einem Einkommen könnten wir uns zwar gerade so über Wasser halten, aber es wäre nichts mehr da, um die Anschaffungen zu bewältigen, die man ja gerade für ein Neugeborenes tätigen muss", berichtet die freie Journalistin. "Das Elterngeld ist die richtige Antwort für uns Eltern. Ein Jahr Unterstützung, da kann man schon einiges geregelt bekommen." Und nach dem Jahr Auszeit wieder in den Beruf zurückkehren.

Doch die Schwangerschaft verlief nicht so komplikationslos wie gedacht. Schon ab dem 2. Monat verordnete der Arzt massive Ruhezeiten. Gesundheitliche Beschwerden folgten, sogar ein vierwöchiger Krankenhausaufenthalt. Ans Arbeiten war kaum noch zu denken. Bisherige Auftraggeber sprangen ab, neue konnten nicht mehr geworben werden. Insgesamt ging der Umsatz um mehr als 50 Prozent zurück. Doch letztlich war das eigentlich auch egal. Jetzt zählte nur noch, an das werdende Kind zu denken. Die freie Journalistin hielt sich bewusst zurück und verbrachte die letzten Wochen vornehmlich im Bett. "Es war für mich eine schwere Zeit, sich so zurückzuhalten", erklärt die Journalistin. Doch ihre Geduld wurde belohnt. Anfang Januar 2008 wurde ihr Kind geboren, ein Mädchen. Von der schweren Schwangerschaft lässt sich das Neugeborene nichts anmerken. Ganz im Gegenteil, es ist munter und gedeiht. Und manchmal schläft es sogar nachts durch.

Doch die Eltern drücken die Sorgen. Finanzielle Probleme, die sie gerade vermeiden wollten, kündigen sich an. Denn das Elterngeld für Stefanie, so erfuhren sie jetzt, wird nach dem Arbeitseinkommen aus dem Jahr 2007 berechnet. Dem Jahr, in dem die freie Journalistin gerade wegen der Schwangerschaft nur noch wenig arbeiten konnte. Und schlimmer: Honorare, die von säumigen Auftraggebern erst jetzt bezahlt werden, führen zu einer Anrechnung auf das wenige Elterngeld, das überhaupt noch gezahlt wird. "Zuflussprinzip", nennt das die Sozialverwaltung.

Der Deutsche Journalisten-Verband, in dem Stefanie organisiert ist, machte das Ministerium auf ihre Bitte hin auf die Problematik aufmerksam. Doch das Ministerium sieht derzeit keinen Änderungsbedarf. Sicherlich werde das Gesetz demnächst evaluiert, aber eine Änderung der Anrechnungspraxis sei erst einmal nicht angedacht.

Der DJV hat das Thema längere Zeit diskutiert und schlägt in einem speziellen Positionspapier einige Maßnahmen vor, um Nachteile für Selbständige wie Stefanie K. zu vermeiden. Dazu zählt, dass auch das Jahr vor Beginn der Schwangerschaft für die Berechnung gewählt werden kann, wenn die Selbständige dies beantragt. Darüber hinaus sollten auch spät eintreffende Honorare von einer Anrechnung auf das Elterngeld ausgenommen werden. Schließlich sollte die Problematik weiterlaufender betrieblicher Kosten bei der Berechnung von Elterngeld berücksichtigt werden. Die Politik ist jetzt aufgefordert, zu reagieren.