Selbständig neben dem Job: Voller Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Wer neben seiner Tätigkeit als Arbeitnehmer auch selbständig tätig ist, kann den so genannten "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" für Werbungskosten grundsätzlich voll in Anspruch nehmen. Das Finanzamt darf den Pauschbetrag nicht mit dem allgemeinen Argument kürzen, der Steuerpflichtige habe seine beruflichen Kosten bereits als Betriebsausgaben der selbständigen Tätigkeit geltend gemacht. Letztlich entscheidet allerdings die berufliche Veranlassung über die Möglichkeit der Geltendmachung. Ausgaben, die durch die Tätigkeit als Arbeitnehmer angefallen sind, können daher nicht einfach als Betriebsausgaben der selbständigen Tätigkeit geltend gemacht werden. Das Finanzamt kann die Aufwendungen auch durch Schätzung den verschiedenen Einkommensarten zuweisen. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 10. Juni 2008, Aktenzeichen VIII R 76/05).






