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Fristverkürzung für freiwillige Arbeitslosenversicherung verfassungswidrig

Sozialgericht Koblenz: Fristverkürzung für die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist verfassungswidrig

 

Die Fristverkürzung für die Meldung zur freiwilligen Versicherung in der Arbeitslosenversicherung ist verfassungswidrig. So lautet der Beschluss des Sozialgerichts Koblenz vom 10. Januar 2007. Das Gericht sieht hier einen Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes. Mehr findet sich in einer Pressemitteilung des Sozialgerichts Koblenz vom 10. Januar 2007,

Es ist davon auszugehen, dass die Agentur für Arbeit dieses Urteil anfechten wird. Es ist daher nicht abzusehen, bis wann eine endgültige Gerichtsentscheidung vorliegt. Für die betroffenen Freien bedeutet die Entscheidung damit noch keine konkrete Verbesserung ihrer sozialen Absicherung. Die gesetzliche Regelung ist ohnehin nur bis zum Jahr 2010 befristet. Im Extremfall kann das dazu führen, dass das letztinstanzliche Gericht die Versicherungsberechtigung feststellt, daher auch Beiträge für die Vorjahre nachfordert - und ein Anspruch auf Leistungen nicht mehr oder nur für kurze Zeit besteht.

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