Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestag führte am 6. Mai in Berlin eine Anhörung zu geplanten Änderungen im Gesundheitswesen durch. Darunter: Der vom Bundesgesundheitsministerium zugestande halbe Rückzieher in Sachen Krankengeld. Das Ministerium will das Krankengeld ab der 7. Woche wieder für Rundfunk-Freie und hauptberufliche Selbständige einführen, wenn diese explizit dafür “optieren”. Für alle übrigen soll es bei “Wahltarifen” bleiben, obwohl diese teuer sind, zum Teil beliebig ausfallen und wesentliche Nachteile haben, wie beispielsweise dreijährige Bindungsfristen, Karenzzeiten für den Leistungsbeginn und keine Beitragsfreiheit bei Krankheit.
Die Überraschung: Nicht nur die Gewerkschaften DJV und ver.di kritisierten den Vorschlag des Ministeriums als halbherzig, sondern selbst die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber (BDA) forderte in einer seltenen “Großen Koalition” die Rückkehr zum alten Recht, das bis 31. Dezember 2008 gegolten hatte. O-Ton BDA: “In dieser Form abzulehnen ist die vorgesehene Einführung der zusätzlichen Option eines gesetzlichen Krankengeldes ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit gegen Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes für Selbstständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte. Um Belastungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Risikoselektion zu vermeiden, ist die Regelung zu ändern; denn die Versicherten werden die in alle Regel günstigere gesetzliche Option wählen und nicht den Krankengeldwahltarif. Zu bevorzugen wäre die Rückkehr zu den Regelungen für den Anspruch auf Krankengeld nach der vor dem GKV-WSG geltenden Gesetzeslage, nämlich unterschiedliche Krankengeldansprüche je nach Zahlung des allgemeinen (ab der 7. Woche), eines erhöhten (aber der 3. Woche) oder eines ermäßigten Beitragssatzes (kein Krankengeldanspruch). Wird vom Versicherten ein höherer beziehungsweise früherer Zahlungsanspruch gewünscht, so kann zu dessen Absicherung ein Wahltarif gewählt werden.”
Weitere Kritik an der jetzigen Konzeption kam vom Deutschen Anwaltsverein und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Nun ist die Politik gefragt, schlägt die Stunde der Parlamentarier. Die Frage lautet, ob sich der Bundestag den Planungen des Ministeriums beugt oder angesichts der deutlichen Kritik der Verbände und aus den Reihen der Bundesländer zur einfachsten Maßnahme entschließt - Rückkehr zum alten, bewährten Recht ohne Wahltarif-Chaos und -Bürokratie.






