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http://www.djv.de/index.php?id=2879&type=98 | Druck: 21.05.12 08:32:58 |
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Bundesgesundheitsministerium plant Last-Minute-Änderungen
Viele Freie im Rundfunk und auch manche Mitarbeiter in anderen Medienbranchen werden trotz offizieller freier Mitarbeit von ihrem Arbeitgeber wie Beschäftigte sozialversichert, also auch in der gesetzlichen Krankenversicherung untergebracht.
Von ihren Auftraggebern werden sie im Regelfall als „unständig Beschäftigte" bezeichnet, selbst wenn sie ständig eingesetzt und vielleicht sogar Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Bei ihnen war nach ursprünglicher Planung beabsichtigt, den automatischen Krankengeldanspruch mit Wirkung zum 1. Januar 2009 komplett zu streichen. Im Gegenzug sollten die Betroffenen nur noch mit einem ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent eingestuft werden. Einen automatischen Anspruch auf Krankengeld sollte demnach nur noch haben, wer einen Entgeltfortzahlungsanspruch von mindestens sechs Wochen hatte.
In Hinblick auf diese Änderungen hatte der DJV zusammen mit ver.di Tarifverhandlungen mit Rundfunkanstalten aufgenommen, die beim SWR und SR zur Einführung einer Entgeltfortzahlung führten. Dadurch haben die dort Beschäftigten auch automatisch Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche. Gleiches gilt schon jetzt für Freie, die als arbeitnehmerähnliche Personen bei Radio Bremen tätig sind. Beim ZDF haben Freie mit Rahmenverträgen einen Entgeltfortzahlungsanspruch, brauchen also ebenfalls keinen teuren Wahltarif abzuschließen.
Ein Problem blieben die Sender, die (noch) nicht zu Tarifvereinbarungen über eine Entgeltfortzahlung bereit waren, so die Deutsche Welle, der Hessische Rundfunk, der Mitteldeutsche Rundfunk und der Westdeutsche Rundfunk. Außerdem war die Lage noch offen beim Bayerischen Rundfunk, beim Deutschlandfunk/Deutschlandradio und Norddeutschen Rundfunk.
Nachdem der DJV parallel zu den Tarifverhandlungen durch Schreiben des DJV-Bundesvorsitzenden Michael Konken und Gespräche mit dem zuständigen Bundesgesundheitsministerium auf die besonderen Probleme dieser Personengruppe aufmerksam gemacht hatte, erfolgte kurz vor Jahresende 2008 ein Schwenk. Das Ministerium erklärte, es wolle den unständig Beschäftigten nun doch den Anspruch auf Krankengeld ab dem ersten Tag belassen. Voraussetzung sei, dass der Arbeitgeber den normalen Beitragssatz zahle.
Die angekündigte Gesetzesänderung ist aber noch nicht in trockenen Tüchern. Auch steht noch nicht fest, ob alle Rundfunkanstalten ihre arbeitnehmerähnlichen Mitarbeiter nun als unständig Beschäftigte mit normalem Beitragssatz melden. Sollte die Änderung kommen und die Rundfunkanstalten entsprechend melden, sind Wahltarife kein Thema mehr für „Rundfunkfreie" und andere Freie, die über ihren Arbeitgeber gesetzlich krankenversichert sind. Sie müssen also nichts extra versichern.