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„Unständig beschäftigte“ Freie im Rundfunk: Krankengeld ab 1. Januar 2009?

Viele Freie im Rundfunk und auch manche Mitarbeiter in anderen Medienbranchen werden trotz offizieller freier Mitarbeit von ihrem Arbeitgeber wie Beschäftigte sozialversichert, also auch in der gesetzlichen Krankenversicherung untergebracht.

Von ihren Auftraggebern werden sie im Regelfall als „unständig Beschäftigte“ bezeichnet, selbst wenn sie ständig eingesetzt und vielleicht sogar Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt werden. ... mehr