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Wer einen kostenpflichtigen E-Mail-Newsletter verschickt, hat hierfür den vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent zu berechnen, sofern eine Umsatzsteuerpflicht gegeben ist. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz kommt nur in Betracht, wenn der Newsletter in gedruckter Form vertrieben wird. Mehr hierzu findet sich in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion der GRÜNEN sowie in einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg (FG Hamburg 2 K 79/06 - Urteil vom 33.03.2007). .