Netzpublikationen
"Netzpublikationen (i.d.R. Webseiten), die gewerblichen, geschäftlichen oder rein privaten Zwecken dienen, sind grundsätzlich von der Sammlung ausgenommen", stellt die Deutsche Nationalbibliothek klar. Sie tritt damit hartnäckig im Netz kursierenden Gerüchten entgegen, denen zufolge mit dem In-Kraft-Treten der Pflichtablieferungsverordnung vom 23. Oktober 2008 ein Ablieferungszwang für Internetpublikationen bestünde. Die Nationalbibliothek ist allerdings sehr an der Sammlung von Publikationen interessiert, die Büchern und Zeitschriften entsprechen, also elektronische Bücher und regelmäßig erscheinende Zeitschriften im PDF-Format. Die Nationalbibliothek entwickelt überdies Verfahren, mit denen sie andere Publikationen erfassen kann, ohne dass die Anbieter hier selbst aktiv werden können.





