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http://www.djv.de/index.php?id=1931&type=98 | Druck: 21.05.12 09:41:00 |
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Künstlersozialabgabe: Nachzahlungen - was tun?
Seit kurzem herrscht bei Auftraggebern von freien Journalisten Aufruhr. Knapp 25 Jahre nach Einführung der Künstlersozialabgabe ist diversen Unternehmen und sonstigen Einrichtungen plötzlich aufgefallen, dass sie die Abgabe tatsächlich zahlen müssen.
Grund für diese unvermutete Aufmerksamkeit ist aber nicht die Jubiläumsfeier, die zum 25-jährigen der Künstlersozialkasse gefeiert werden wird (auch der DJV wird dies in gebührender Form mitfeiern), sondern die schlichte Tatsache, dass die Abführung der Abgabe ab diesem Jahr von den Betriebsprüfern der Deutschen Rentenversicherung geprüft wird. Und weil die mit rund 3.000 Personen etwas mehr Zeit zum Prüfen haben als die bisher nur 20 Prüfer der Künstlersozialkasse, nehmen Auftraggeber und ihre Steuerberater das Thema ein wenig ernster als bisher.
Übrigens kann eine Abgabepflicht auch Freie treffen, wenn sie selbst Honorare auskehren. Für die Abgabe kommt es nicht darauf an, ob der Empfänger Mitglied der Künstlersozialkasse ist.
Das große Thema heißt damit: Nachzahlungen. Eine Amnestie gibt es nicht. Die wurde von den rechtstreuen Abgabepflichtigen abgelehnt, weil sie nicht einsehen, dass sie jahrzehntelang Gesetze beachten, andere dagegen mit dem Thema in aller Laxheit umgehen, um am Ende nicht einmal mit Konsequenzen rechnen zu müssen.
Was tun, wenn der Auftraggeber sich beschwert oder mit "Konsequenzen" droht (z.B. Sperrung des Honoraretats)?
1. Erklären Sie Ihrem Auftraggeber, dass die Abgabepflicht seit 25 Jahren besteht. Wenn er sich irgendwo beschweren will, dann bei seinem Steuerberater.
2. Weisen Sie darauf hin, dass der Vorgang mit Ihnen persönlich nichts zu tun hat, nicht einmal damit, dass Sie freier Journalist oder Mitglied der Künstlersozialkasse sind. Für jeden, der Honorare für freie künstlerische oder journalistische Leistungen erhält, ist die Abgabe zu zahlen.
3. Machen Sie darauf Ihren Auftraggeber darauf aufmerksam, dass er die Künstlersozialabgabe als Betriebsausgabe geltend machen kann. Das minimiert seine Belastung.
4. Machen Sie deutlich, dass der Einsatz von Ihnen erheblich günstiger war und ist, als wenn er über eine große Agentur oder GmbH Leistungen einkauft. Die rund 5 Prozent Abgabe sind ein Klacks gegen die Mehrkosten, die ihm beim Einsatz anderer entstehen.
5. Weisen Sie darauf hin, dass er bei wirklichen Zahlungsproblemen die ratenweise Nachzahlung bei der Künstlersozialkasse beantragen kann.
6. Bieten Sie - als Serviceleistung - an, seinem Steuerberater bzw. seinen sonstigen Mitarbeitern oder Unternehmensgliederungen die Informationsschriften der Künstlersozialkasse zukommen zu lassen (Sie selbst finden diese unter www.kuenstlersozialkasse.de)
7. Weisen Sie darauf hin, dass er für alle seine sonstigen Mitarbeiter, die in Anstellung arbeiten, rund 20 Prozent an Nebenkosten hat, erheblich mehr als für Sie.
8. Machen Sie darauf aufmerksam, dass der Abgabesatz zumindest in der Zukunft sinkt (2008 auf 4,9 Prozent).
9. Weisen Sie darauf hin, dass das Gesetz einen Abzug der Abgabe von den Honoraren verbietet (§ 32 Sozialgesetzbuch I)
10. Es war und ist nicht Ihre Aufgabe, Ihren Auftraggeber auf Abgaben aufmerksam zu machen. Wenn Ihr Auftraggeber ein Auto kauft, kann er dem Verkäufer ja später auch nicht ernsthaft vorwerfen, er hätte ihn auf die horrenden Pflichtversicherungen für Autos hinweisen müssen.