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Urheberrechtsnovelle vom Bundesrat beschlossen

Der Bundesrat hat der Novelle des Urheberrechts (so genannter "Zweiter Korb") zugestimmt. Sie erlaubt unter anderem die Einräumung von noch unbekannten Nutzungsarten. Die Geräteabgabe wird nicht, wie zunächst vorgesehen, auf 5 Prozent des Gerätewerts beschränkt, muss aber die wirtschaftlichen Belange des Geräteherstellers berücksichtigen. Mehr dazu beim Bundesministerium für Justiz.

Die Reform wird voraussichtlich am 1. Januar 2008 in Kraft treten.