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Existenzgründungszuschuss: Versicherung geklärt!
hir, DJV, 22. Januar. Wer aus der Arbeitslosigkeit mit dem neuen Existenzgründungszuschuss in die publizistische Selbstständigkeit startet, kommt nun doch in die Künstlersozialkasse. Allerdings wird dadurch nur die Versicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung möglich bzw. der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Die Rentenversicherung läuft allerdings nicht über die KSK, sondern über die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Mehr in unserem Info zum Thema.





