Änderungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes durch Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten
Am 15. Juni sind die lange angekündigten Änderungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes durch Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Über diese Änderungen hatten wir bereits in einem "Tipps für Freie" vom 2.3.07 informiert, das auf den Freien-Seiten des DJV im Bereich "Infos" abrufbar ist.
Die Änderungen betreffen vor allem:
- die Übertragung der Prüfung der Künstlersozialabgabe an die Deutsche Rentenversicherung
- häufigere Prüfung der Voraussetzungen des Vorliegens der Versicherungsvoraussetzungen bei den Versicherten
Der Text ist abrufbar unter





