GmbH-Reform / Mini-GmbH / "1-Euro-GmbH"
In Sachen GmbH-Reform hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 24. Oktober 2007 beschlossen, am 23. Januar 2008 eine öffentliche Sachverständigenanhörung zur GmbH-Reform durchzuführen. Dabei darf erwartet werden, dass es auch noch zu Detailänderungen kommen wird. Es ist infolgedessen damit zu rechnen, dass die Reform erst im Frühling/Sommer 2008 in Kraft treten wird. Kernpunkte der Reform ist die Herabsetzung des erforderlichen Stammkapitals auf 10.000 Euro sowie die Schaffung einer so genannten Unternehmergesellschaft, die auch mit geringerem Kapital als 10.000 Euro gegründet werden darf, dennoch aber ebenfalls eine beschränkte Haftung bietet. Einer der Gründe dieses Reformprojektes ist das weitere Vordringen von Gesellschaften in Form der "Limited", die nach ausländischem Recht gegründet wurden.





