Verluste durch Verlagsbetrieb - Absetzbarkeit
Für Klein- und Eigenverleger interessant ist ein am 19. September veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs.
Wer einen Verlag betreibt, der auf Grund eigener persönlicher Interessen und Neigungen gegründet wurde und sich auf einen einzigen Schriftsteller beschränkt, kann Verluste aus dem Betrieb steuerlich nur unter besonderen Bedingungen geltend machen, urteilte das Gericht. Voraussetzung für die Anerkennung als regulärer Geschäftsbetrieb ist das Vorliegen eines "schlüssigen Betriebskonzepts", das langfristig Gewinne erwarten lässt. Eine fünfjährige Anlaufphase mit roten Zahlen ist gleichwohl im Regelfall einzuräumen.
Das Urteil im Volltext findet sich hier auf den Internetseiten des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 23. Mai 2007 X R 33/04).





