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http://www.djv.de/index.php?id=2856&type=98 | Druck: 21.05.12 09:59:07 |
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Mit Krankentagegeld-Wahltarif mindestens noch abwarten bis Mitte Dezember!
Ab dem 1. Januar 2009 entfällt der Anspruch auf Krankentagegeld für Freie, die im Rundfunk oder bei anderen Arbeitgebern sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Freie, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, trifft es nur eingeschränkt. Sie behalten ihren Anspruch auf Krankentagegeld ab der 7. Krankheitswoche. Bei ihnen entfällt allerdings die bisher mögliche Vorversicherung zwischen 3. und 7. Woche. Warum? Die Politik will sparen und die Krankenkassen von der Aufgabe des Entgeltersatzes entlasten. Die Betroffenen müssen sich jetzt auf eigene Faust versichern. Dazu bieten die Krankenkassen, aber auch private Krankenversicherungen freiwillige Zusatzversicherungen an. Bei den gesetzlichen Kassen heißen sie Wahltarife.
Warum überhaupt Krankentagegeld? Bei einer Erkrankung muss nicht nur der unmittelbare Lebensunterhalt (für sich selbst und ggf. die Familie) finanziert werden, sondern auch die (weitere) Krankenversicherung. Wer Krankengeld bezieht, ist beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Wer Familie hat, für den ist es existenziell: Ohne Krankengeld müsste der/die Erkrankte sich auch für die Dauer einer Krankheit für teures Geld freiwillig gesetzlich (ohne Beitragszuschüsse) versichern, ansonsten wäre die gesamte Familie ohne (Familien-)Versicherung.
Die Wahltarife Krankengeld werden zur Zeit von den Kassen noch aufgestellt. Die Kosten können erheblich sein, nach bisherigen Informationen von rund 70 bis 350 Euro monatlich extra, abhängig von Krankenkasse, Einkommen und Alter. Allerdings haben viele Kassen noch keine Tarife aufgestellt. Der DJV rät grundsätzlich dazu, noch keine Versicherung abzuschließen, weil noch kein vernünftiger Vergleich möglich ist. Wer sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zudem jetzt schon festlegt, ist für drei Jahre an die Kasse gebunden.
Soweit bisher zu sehen, haben die Angebote der gesetzlichen Kasse eine ganz entscheidende Crux: Sie bieten nur Tarife an, nach denen Krankengeld frühestens ab der 3. Woche gezahlt wird. Viele Freie arbeiten allerdings auf "Produktionsdauer" oder an wenigen Tagen monatlich am Stück (beispielsweise zehn Tage am Stück). Das heißt, eine Krankheit von einer Woche kann bedeuten, dass das ganze Monatseinkommen weg ist. Wenn die Kurzgrippe vorbei ist, also Gesundung vor der dritten Woche eintritt, gibt es entsprechend keine Zahlung. Bisher war es möglich, bereits ab dem ersten Krankheitstag Geld von der Krankenkasse zu erhalten.
Insofern muss durchaus auch der Abschluss einer privaten Krankengeldversicherung in Betracht gezogen werden. Auch hier gilt jedoch: Abwarten und Tee trinken. Außerdem gibt es hier oft Leistungsausschlüsse oder Vorbehalte für den Fall, dass der/die Versicherte bereits Erkrankungen hatte - also für viele auch keine Lösung. Vergleichstabellen können in jedem Fall erst dann erstellt werden, wenn von allen Anbietern, inklusive der gesetzlichen Krankenkassen, eindeutige Tarife aufgestellt wurden.
Auf Grund der Kostenstruktur hat der DJV-Verbandstag die Rundfunkanstalten aufgefordert, für Freie eine Lohnfortzahlung für sechs Wochen einzuführen oder aber die vollen Kosten der Versicherung zu übernehmen. Wobei es ein Tarif sein müsste, bei dem Krankengeld schon ab dem ersten Krankheitstag gezahlt wird. Außerdem müsste der Sender auch die Sozialversicherungsabzüge und Steuern für eine solche Zahlung übernehmen, weil sich der Zuschuss ansonsten nach Abzug solcher Nebenkosten auf runde 50 Prozent reduzieren würde. Denn im Gegensatz zum Arbeitgeberzuschuss zur Krankenkasse wäre ein Zuschuss zu den Kosten einer privaten oder Wahltarif-Krankenversicherung nicht sozialversicherungs- und steuerfrei. Der DJV versucht derzeit mit den Rundfunkanstalten über tarifvertragliche Lösungen zu verhandeln. Hier ist möglicherweise in den nächsten Wochen noch deutlicher "Druck von unten" notwendig, wenn die Häuser keine vernünftigen Lösungsvorschläge machen.
Für KSK-Mitglieder übrigens - sollte man meinen - müssten die Sätze eigentlich viel günstiger sein als für die "Rundfunk-versicherten" Freien. Allerdings gibt es mindestens einen Tarif einer Kasse (GEK), die sogar mehr fordert als bei im Rundfunk Versicherten. Der DJV versucht das zur Zeit zu klären: Also sollten auch KSK-Mitglieder noch keinesfalls schon jetzt einen Wahltarif bei ihrer Gesetzlichen wählen.
Aus Sicht des DJV ist die jetzige gesetzliche Lage nicht hinnehmbar. Es spricht alles dafür, das Krankengeld wieder in den Kassenpflichtkatalog zu übernehmen. Wenn dieser Misstand so hingenommen wird, werden die Gesundheitspolitiker im Übrigen nicht lange zögern, auch das Krankengeld der Arbeitnehmer zur Wahlleistung zu machen. Viele Freie werden gar nicht in der Lage sein, die Kosten aufzubringen oder versuchen, diese Kosten durch Nichtversicherung zu vermeiden. Die Folge ist klar: Eine Heerschar unterversicherter Mitarbeiter/innen im Rundfunk (und anderswo), die bei Krankheit ins Elend stürzt. Sozusagen direkt vom Bildschirm in Hartz IV fallen. Der DJV-Verbandstag hat sich deswegen auf seiner Tagung in Warnemünde dafür ausgesprochen, gegen die Abschaffung des bisherigen Krankengeldsystems vorzugehen. Der DJV-Bundesvorsitzende hat inzwischen an das zuständige Bundesministerium für Gesundheit appelliert, die Änderungen sowohl generell als auch im Detail zu revidieren. Der DJV wird auch versuchen, im Schulterschluss mit anderen Organisationen für eine politische Debatte über dieses Thema zu werben.
Weiterführende Links:
Der Beitragsrechner Wahltarif Krankengeld der Techniker Krankenkasse (funktioniert derzeit, 13.11., nur für KSK-Mitglieder, nicht für im Rundfunk Beschäftigte).