Verwaltungsgericht Wiesbaden: Keine Rundfunkgebühr für PC
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden
rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp, dass ein internetfähiger Computer nicht automatisch zu einer Rundfunkgebührenpflicht führt (Urteil vom 19.11.2008, Az.: 5 E 243/08.WI). Damit setzt es sich in Widerspruch zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach frei.djv-online.de. Dagegen hatte das Verwaltungsgericht Koblenz ganz im Sinne der Wiesbadener Richter votiert frei.djv-online.de





