DJV Shop
Vertragsbedingungen und Honorare 2012 - Download-Seite
Gemeinsame Vergütungsregeln - Download-Seite
DJV Bildportal

Gründungsförderung der Arbeitsagentur

Die Regelungen für den Bezug von Existenzgründungshilfen der Arbeitsagentur werden geändert. Das Überbrückungsgeld und der Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG") werden zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst. Der neue Gründungszuschuss soll frühestens nach drei Monaten Bezug von Arbeitslosengeld gezahlt werden. Er wird in der Höhe des Arbeitslosengeldanspruchs zuzüglich 300 Euro geleistet, maximal für neun Monate.

 

Wer den Gründungszuschuss in Anspruch nimmt, verbraucht dadurch seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach Ablauf der neun Monate kann die Arbeitsagentur für sechs Monate einen weiteren Zuschuss von allerdings nur noch maximal 300 Euro monatlich gewähren. Die Regelungen werden voraussichtlich im Juli/August 2006 in Kraft treten. Noch unklar ist, wie die Versicherung der Existenzgründer gestaltet sein wird. Beim Existenzgründungszuschuss musste bisher eine Direktversicherung ohne Zuschuss bei der Deutschen Rentenversicherung erfolgen, während beim Bezug von Überbrückungsgeld die Versicherung in der Künstlersozialkasse in beiden Bereichen möglich war (Kranken-/Pflege- und Rentenversicherung).

 

Der DJV informiert seine Mitglieder über die geplanten Änderungen, sobald weitere Details feststehen.

Ausführliche Infos sind zu finden unter

www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Presse/nachrichten,did=133102.html