textportal.de macht Freie haftbar - DJV rät von Teilnahme ab
Der Vertrieb von Beiträgen über Pools ist in Bezug auf Texte seit Jahren ein Problemfall. Die meisten Textbörsen - wie beispielsweise mediasource - machten nach einiger Zeit dicht, andere vegetier(t)en als Abwurftexte für PR-Texte im Dienste von kommerziellen Auftraggebern dahin. Als einer der wenigen Dienste, die auch aktives Marketing direkt in die Redaktionen hinein betreiben, agiert die Newsbörse (www.newsboerse.de) von Lutz Treutler, dessen Engagement in diesem Punkt bemerkenswert ist.
Nun macht auch ein weiterer Dienst von sich reden - www.textportal.de, wieder einmal das alte Geschäftsmodell der Textbörse. Insoweit weder neu noch überraschend und nach aller Erfahrung bisher auch kein funktionierendes Geschäftsmodell. Redaktionen haben regelmäßig Besseres zu tun, als verzweifelt im Internet nach Inhalten zu suchen - sie bekommen sie meist direkt auf den Tisch bzw. auf den Bildschirm per Mail und am Telefon angeboten.
Etwas fragwürdiger noch als das angestaubte Geschäftsmodell ist allerdings eine Regelung in den AGB von textportal.de - hier organisiert das Portal die Haftung der anbietenden freien Journalisten in folgender problematischer Weise: „8. Mit dem Auslösen der Kauffunktion a. bis c.: … d. stellt der Verlag oder Sender den Journalisten von der zivil- und presserechtlichen Haftung für Rechtsverletzungen durch die Veröffentlichung des Textes und den damit verbundenen Kosten frei, es sei denn, die Rechtsverletzung beruht auf grober Fahrlässigkeit des Journalisten oder es wurde vorher ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die zivil- und presserechtliche Haftung durch den Verlag oder Sender entfällt, wenn der Journalist einen Presserechtsschutzvertrag und/oder eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Journalisten abgeschlossen hat."
Also: Wenn der Journalist in oben genannter Weise einen Vertrag geschlossen hat, kann sich der Verlag oder Sender der eigenen Haftung per Knopfdruck entziehen. Nach dieser Regelung kommt es z. B. nicht darauf an, wer denn nun konkret redaktionell für die Verwendung des Textes mit verantwortlich war, ob erst die Veröffentlichung oder der Text die Haftung auslöst oder wie hoch die Schadensdeckung des Journalisten ist. Fragen über Fragen, nur eines ist gewiss, die Journalistin oder der Journalist haftet.
Zudem: Wenn der Journalist einen Presserechtsschutzvertrag abgeschlossen hat, bedeutet das im Regelfall nur die Übernahme von Rechtsschutzkosten durch die Versicherung. Für den Schaden an sich haftet dagegen nur eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Lesen wir diese Regelung aber aufmerksam, entfällt die Haftung des Verlags/Senders bereits aber schon dann, wenn ein Presserechtsschutzvertrag abgeschlossen wurde, denn in den Geschäftsbedingungen steht halt "Presserechtsschutzvertrag und/oder eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung". Das "/oder" ist das Problem. Aber selbst wenn das „/oder" gestrichen werden sollte, ist das Problem nicht vom Tisch. Denn der Abschluss eines Presserechtsschutzvertrags oder einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sagt ja nichts darüber, ob diese Versicherungen des Journalisten überhaupt leisten würden. Gerade Rechtschutzversicherer schließen nämlich nach ihren AGB Schadensersatzansprüche wie folgt aus: „§ 3 2 ARB 2008): Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
a) zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen;" Außerdem ist die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen ausgeschlossen
„d) in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum;"
Auf Deutsch und in Kürze als Beispiel: Der Text enthält Fehler, der Redakteur, der das sieht, veröffentlicht den Text trotzdem, der freie Journalist wird auf Schadensersatz verklagt. Dessen Versicherung will schon die Rechtsschutzkosten nicht zahlen, der Verlag/Sender, darf aber sagen: Darauf kommt es nicht an, wir haften schon nicht mehr, wenn Du eine Versicherung abgeschlossen hast, auf die Frage, ob sie zahlt, kommt es nicht an. Wer dann keine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung hat, guckt doppelt in die Röhre.
Aus diesem Grunde ist von einem Angebot über diese Textbörse abzuraten. Hier wird ein erheblicher Teil des wirtschaftlichen Risikos einseitig auf freie Journalistinnen und Journalisten abgewälzt, ohne dass die Leistung der Versicherung wirklich gewährleistet ist. Da Haftungsklagen freie Journalisten schnell ruinieren können, ist dieses Thema auch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.





