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Frist für Google-Buchmonopol um vier Monate verlängert

Das zuständige US-Gericht hat die bisher geltende Frist für eine Ablehnung des Vergleichs in Sachen Google-Bucharchiv verlängert. Ursprünglich war der Termin der 5. Mai 2009, jetzt soll es der 4. September 2009 sein. Das Gericht hat damit dem Antrag einer Autorengruppe entsprochen, die nicht von der US-Autorenvereinigung Author´s Guild vertreten wird.

Die Firma Google digitalisiert Hundertausende von Büchern und stellt sie online im Rahmen ihrer Suchdienste bereit, bisher in vielen Fällen auch ohne Genehmigung der Autoren. Die US-Autorenvereinigung sowie der US-Verlegerverbande hatten gegen diese Praxis geklagt, mussten aber wegen der exorbitanten Gerichtskosten einen Vergleich abschließen. Dieser sieht eine kleine Pauschalzahlung für die unerlaubte Nutzung aller am und bis zum 5. Januar 2009 veröffentlichten Bücher vor, für die weitere Nutzung eine Beteiligung von 63 Prozent an den Erlösen der Firma Google, wobei noch gar nicht wirklich klar ist, wie Google diese im Einzelfall wirklich erzielen will oder wird. Wer den Vergleich nicht explizit ablehnt, läuft nach US-Recht Gefahr, dass ihm bei künftigen Verfahren das Ergebnis dieses Vergleichs entgegengehalten werden kann. Der Vergleich gilt offiziell nur für Bücher, die bis zum 5. Januar 2009 veröffentlicht wurden. Aber auch für Rechtsstreitigkeiten für die Nutzung von nach dem 5. Januar 2009 veröffentlichten Bücher werden die Maßstäbe des Vergleichs vermutlich bestimmend sein.

Der Vergleich bezieht sich auf die Online-Nutzung von in den USA veröffentlichten Büchern durch Nutzer, die aus den USA auf das Material zugreifen. Klar ist auch, dass das umfangreiche Online-Archiv die Firma Google zum De-Facto-Buchmonopol in der Wissensvermittlung machen würde.

Relativ klar dürfte sein, dass die Author´s Guild zusammen mit der Verlegervereinigung diesen Vergleich mittlerweile schon deswegen braucht, um die Prozesskosten bezahlen zu können. Die Ergebnisse für die Autoren sind mager. Das wird US-Autoren zunehmend klar, sie optieren gegen den Vergleich und steigen aus. Die Fristverlängerung ist ein erstes Anzeichen dafür, dass das Verhandlungsdreieck aus Autorenvereinigung, Verlegern und Firma Google möglicherweise nicht die Form sein wird, die in der Frage digitaler Buchbereitstellung die Rahmenbedingungen setzen wird.

Denn eigentlich müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, der Firma Google diese Nutzung einfach zu untersagen.