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Nichts bringt die Scholz-Reform bei der Arbeitslosenversicherung vielen unständig Beschäftigten

Bundesarbeitsminister Scholz will die Bedingungen für den Bezug von Arbeitslosengeld für kurzfristig und unständig Beschäftigte verbessern. Nach dem neuen Gesetzentwurf muss innerhalb der geltenden zweijährigen Rahmenfrist nicht mehr ein Jahr Beschäftigung nachgewiesen werden, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu begründen. Künftig reichen bereits
sechs Monate. Daraus soll dann ein Anspruch von drei Monaten Arbeitslosengeldbezug folgen. Bei acht Monaten sollen es vier Monate sein.

Voraussetzung dazu ist, dass der Beschäftigte nur kurz, maximal aber für einen Monat befristet beschäftigt wurde und eine echte Beendigung der Mitarbeit vorliegt. Ein tätigkeitstypisches Ruhen der Mitarbeit zwischen verschiedenen Einsätzen, das mit dem Lohn üblicherweise abgegolten wird, soll nicht zur Leistung berechtigen.

Die geplante Neuregelung gilt nur für diejenigen, deren Jahreseinkommen nicht höher ist als das eines durchschnittlichen Dauerbeschäftigten. Das aktuelle Jahresdurchschnittsentgelt liegt bei 30.240 €.

Die SPD-Bundestagsabeordnete Krüger-Leißner bezeichnete diese Grenze als “Gerechtigkeitskomponente”. Sie führte aus: “Wir haben damit als eine Lösung für alle, die wirklich darauf angewiesen sind. Die gut verdienenden und viel beschäftigten Stars der Branche gehören nicht dazu.”

Fakt ist damit, dass damit die meisten freien Rundfunkjournalisten damit vom Bezug ausgeschlossen sein dürften. Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen liegt bei rund 33.000 Euro jährlich.

30.240 Euro im Jahr sind 2.520 Euro im Monat. Warum jemand mit einem Monatseinkommen von über 2.520 Euro im Monat bereits als “gut verdienender und viel beschäftigter Star der Branche” gilt, dürfte das Geheimnis der Bundestagsabgeordneten Krüger-Leißner bleiben. Nicht einmal ein wissenschaftlicher Mitarbeiter im Büro der Bundestagsabgeordneten dürfte so wenig verdienen. Das Salär von Bundestagsabgeordneten beträgt ein Mehrfaches - und sie gelten auch in keiner Weise als “Superstars”.

Was hier stattfindet, ist Sozialversicherung als verkappte Sozialhilfe. Wer halbwegs anständig verdient, hat keine Arbeitslosenversicherung “verdient”. Die Einführung des “Durchschnittslohns” als Obergrenze ist unerklärlich. Im Arbeitslosenversicherungsrecht sind versicherungsverpflichtig und damit auch leistungsberechtigt praktisch alle Beschäftigten in Arbeitsverhältnissen. Zwar gibt es Höchstgrenzen für die Beitragspflicht und damit auch die Auszahlungshöhe, nicht aber eine Grenze der Höhe nach, durch die eine Leistungsberechtigung komplett entfällt.

Damit geht diese Reform fehl. Nach wie vor werden viele Freie als unständig Beschäftigte an deutschen Rundfunkanstalten beschäftigt werden und nach Auftragsverlust dennoch kein Arbeitslosengeld erhalten, weil sie nicht auf die notwendigen 360 Tage in zwei Jahren kommen. Selbst wenn sie auf sechs Monate kommen, scheitern sie in vielen Fällen an der Forderung nach einem niedrigen Einkommen.