Bundesarbeitsminister will für unständig Beschäftigte beim Arbeitslosengeld Spezialregelungen - F.A.Z. sieht “Zeitbombe” - Offener Leserbrief an die F.A.Z.
Das Bundesarbeitsministerium will Spezialregelungen für die Arbeitslosenversicherung kurzfristig Beschäftigter schaffen. Die tageweise Beschäftigung ist vor allem im Rundfunk und bei Produktionsgesellschaften im Fernsehen verbreitet. Die Beschäftigten zahlen zwar Arbeitslosenversicherungsbeiträge, kommen aber wegen der Meldepraxis ihrer Arbeitgeber nie auf 360 Arbeitstage innerhalb von zwei Jahren, der Grundvoraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Denn die Arbeitgeber melden diese “unständigen” Beschäftigten an jedem Arbeitstag neu an- und ab. Das führt dazu, das Personen, die an zehn Monaten im Monat Vollzeit tätig sind, innerhalb von zwei Jahren nur auf 240 Tage kommen. Demgegenüber würde ein Teilzeitarbeitnehmer, dessen Arbeitgeber diesen an jedem Tag in der Woche 3 Stunden beschäftigt, sogar auf 730 Arbeitstage kommen, bei gleichem Gehalt wie der unständig Beschäftigte.
Nach der bisher geltenden Rechtslage müssen die kurzfristig Beschäftigten, soweit berufsmäßig und nicht nur aushilfsweise tätig, in jedem Fall Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen, auch wenn ihnen das nichts bringt. Das eingezahlte Geld kann nicht zurückgefordert werden. Die Betroffenen subventionieren damit die Arbeitslosenversicherung der dauerhaft Beschäftigten.
Der DJV hatte wie die Verbände der Schauspieler seit Jahren eine gesetzliche Sonderregelung, insbesondere Verlängerung der Rahmenfrist von zwei Jahren auf drei Jahre gefordert. Zuletzt war diese Forderung vom DJV auch noch einmal in der Stellungnahme zur Reform des Krankengeldes erhoben worden. Darüber hinaus hatte auch die Enquetekommission “Kultur in Deutschland” in ihrem Abschlussbericht an den Deutschen Bundestag eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsrecht verlangt.
Wie die F.A.Z. am 28. März meldet, (bestätigt über dpa-afx) befinden sich die Gesetzespläne für eine Änderung in einem fortgeschrittenen Stadium. So ist von einer Verkürzung der Vorversicherungszeit auf sechs Monate die Rede. Gleichzeitig soll der Anspruch nur für Personen gezahlt werden, die bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung verdienen (ca. 2.600 Euro).
In einem F.A.Z.-Kommentar wendet sich Kerstin Schwenn allerdings gegen das Vorhaben mit dem Argument, hier ticke eine finanzpolitische Zeitbombe, denn die neu eingeführten Ansprüche von kurzfristig Beschäftigten würden durch die übrigen Beschäftigten subventioniert.
Hierauf haben wir einmal einen Leserbrief an die F.A.Z. geschickt, von dem niemand sagen kann, ob er jemals veröffentlicht wird. Also machen wir es einfach selbst:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in ihrem Kommentar zum Vorhaben des Bundesarbeitsministers Olaf Scholz, für bestimmte Beschäftigte kürzere Vorversicherungzeiten in der Arbeitslosenversicherung einzuführen, spricht Kerstin Schwenn davon, dass es letztlich darum gehen, dass die übrigen Beitragszahler zunehmend für jene einzahlen sollten, “die selbst kaum in die Sozialkassen einzahlen”.
Diese Darstellung ist allerdings fehlerhaft. Viele der prekär Beschäftigten werden auf Druck der Sozialversicherungsbehörden auch beim Einsatz an nur wenigen Tagen im Monat in der Arbeitslosenversicherung versichert. Ihre Auftraggeber - beispielsweise Rundfunksender, sowohl öffentlich-rechtliche als auch private - melden sie tageweise an und ab. Auf diese Weise kommen sie selbst bei Einsatzzeiten von zehn Tagen pro Monat innerhalb von zwei Jahren nur auf 240 Arbeitstage, 120 Tage weniger als nach derzeitigem Recht für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderlich.
Die Betroffenen führen - teilweise aus Einkommen von 2.000 Euro monatlich und darüber - Beiträge an die Arbeitslosenversicherung ab, ohne je einen Anspruch gegenüber dieser Versicherung realisieren zu können. Es ist also umgekehrt: Derzeit subventionieren die prekär Beschäftigten die dauerhaft Beschäftigten. Das gilt für Schauspieler, Techniker, Journalisten und durchaus auch Beschäftigte in Krankenhäusern und Häfen.
Sollte im Übrigen tatsächlich eines Tages eine Schere zwischen Ein- und Auszahlungen dieser Beschäftigengruppe festzustellen sein, wäre es dem Gesetzgeber ein Leichtes, für solche Versicherte - und ihre Arbeitgeber einen leicht erhöhten Beitragssatz einzuführen, so wie es auch beim Krankengeld früher der Fall war.
Der prekär Beschäftigte hat in Deutschland keine Lobby. Das zeigt sich auch beim Krankengeld, für das selbst die vorgesehene Reform der Gesundheitsministerin noch hinter Bismarck zurückfällt, indem erst ab der siebten Wochen Krankengeld gezahlt werden soll. Unter Bismarck wurde bereits ab dem 3. Krankheitstag gezahlt (Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter von 1883, in Kraft getreten 1884).
Die Politik fördert das Banken-”Prekariat” mit Milliardenbeträgen, den Arbeitnehmer erwartet allenfalls Hartz IV. Es ist zu begrüßen, dass zumindest der Bundesarbeitsminister offenbar anders denkt - und handelt.
Mit freundlichen Grüßen
(…)





