Krankengeld-Wahlerklärung
Keine Bindung an Krankenkasse, nur an Krankengeld
15. Sep. 2009 – Wie dem DJV heute vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung mitgeteilt wurde, soll es bei Abgabe einer Krankengeld-Wahlerklärung keine Bindung an die Krankenkasse geben. Die Bindung gelte nur für die Wahl des Krankengelds, nicht aber der Kasse, heißt es. Bisher war von Seiten einiger Kassen die Meinung vertreten worden, die Bindung gelte auch für die Krankenkasse.Die Abgabe einer Wahlerklärung für Krankengeld ist notwendig für diejenigen gesetzlich Krankenversicherten, die weder Arbeitnehmer noch Mitglieder der Künstlersozialkasse sind. Konkret betrifft das Thema die unständig Beschäftigten an Rundfunkanstalten und diejenigen, die als hauptberufliche Selbständige (außerhalb der Künstlersozialkasse) gesetzlich krankenversichert sind. Diese sollten die Wahlerklärung für Krankengeld ab der 7. Woche abgeben.
Nicht verwechselt werden darf “7.-Wochen-Krankengeld” mit Wahltarif-Krankengeld, welches bei Krankenkassen abgeschlossen werden kann. Wahltarife beginnen häufig schon vor der 7. Woche, sind oft recht teuer und führen in der Tat zu einer dreijährigen Bindung an die jeweilige Krankenkasse.






