Riester-Rente

Für freie Journalisten jetzt auslandsfreundlicher

15. Sep. 2009 –
Die staatlich ein wenig geförderte private Leibrente ("Riester-Rente") muss etwas auslandsfreundlicher werden. Das hat der Europäische Gerichtshof am 10. September entschieden.
Freie Journalisten können diese Förderung bekommen, wenn sie entweder über die Künstlersozialkasse rentenversicherungspflichtig sind oder direkt über den Arbeitgeber sozialversichert werden (wie Freie an Rundfunkanstalten). Nur 20 Prozent aller Freien haben bisher eine solche Rente abgeschlossen.
Nach den bisherigen Regelungen wurden Versicherte, die ins Ausland zogen, mit der Rückforderung des staatlichen Förderungsgelds bestraft. Von den Zahlungen sollte nur profitieren, wer im Lande blieb und damit Arbeitsplätze sichernden Konsum pflegte. Der DJV hatte diese Regelung bereits während der Diskussionen um die Einführung dieser Privatrente als Verstoß gegen europäisches Recht gerügt. Mit dem Urteil vom 10. September 2009 ist das nun auch tatsächlich festgestellt worden. Zusätzlich wurde auch der Anspruch auf Förderung für Personen festgestellt, die im europäischen Ausland ansässig sind sowie die Finanzierung ausländischen Wohnraums als förderfähig eingestuft. Allerdings ist zu befürchten, dass eine Neuregelung nur den Aufenthalt in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union betreffen würde. Wer in die USA oder nach Australien auswandern würde, müsste die Staatsförderungdann weiterhin zurückzahlen.
Ob die Riester-Rente Sinn macht, ist eine Einzelfallfrage und sollte nicht allein vom Umstand der Förderung abhängig gemacht werden. Andere Formen der Altersvorsorge können auch ohne Förderungsbeiträge mindestens ebenso sinnvoll sein.
Zur Riester-Rente berät auch der unabhängige Versicherungsmakler der DJV-Verlags- und Service-GmbH und natürlich hat das DJV-mitbetriebene Versorgungswerk der Presse solcherlei im Angebot. Der DJV empfiehlt Freien im Rundfunk, in Sachen Altersversorgung die Pensionskasse Rundfunk in Anspruch zu nehmen. Zahlungen an die Pensionskasse werden von den Rundfunkanstalten mit vier Prozent bezuschusst. Alternativ ist der Zuschuss auch zu einer Versicherung bei der Versorgungswerk der Presse GmbH möglich.