Die endgültige Fassung der Vergütungsregelung für freie Journalisten an Tageszeitungen liegt jetzt vor, wie auf der DJV-Internetseite bereits am 5. Januar gemeldet wurde. Über sechs Jahre wurde von DJV und ver.di mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) verhandelt. Dem Verhandlungsergebnis müssen die zuständigen Gremien der Verbände, beim DJV der DJV-Gesamtvorstand, noch zustimmen. Die gemeinsamen Vergütungsregeln sollen am 1. Februar in Kraft treten. Die genauen Bestimmungen sind auf der DJV-Homepage nachzulesen unter http://bit.ly/8rQsEC (PDF-Dokument) [Anmerkung vom 1. Februar 2010: Die genannte Datei ist nicht mehr aktuell, die maßgebliche Fassung der Vergütungsregeln finden Sie hier in einer PDF-Broschüre].
Die Einigung betrifft die Honorare für Wortbeiträge. Für Bildbeiträge ist es bisher noch zu keiner Einigung gekommen. DJV und ver.di haben mit dem BDZV weitere Verhandlungen vereinbart und angekündigt, die Schlichtungsstelle anzurufen, wenn keine Einigung zustande kommt.
Die Verhandlungen über faire Honorare für alle hauptberuflichen, nicht etwa nur arbeitnehmerähnliche freie Journalisten wurden durch die Urheberrechtsreform im Jahr 2002 möglich. Das neue Urhebervertragsrecht, das auch durch intensives Lobbying des DJV zustande kam, sieht die Möglichkeit verbindlicher Honorarregelungen für Urheber vor. Diese Regelungen sollen Rechtstreitigkeiten über den ansonsten recht interpretationsfähigen Begriff der “angemessenen Vergütung” ausschließen, die das Gesetz seit 2002 verlangt. Diese Rechtssicherheit ist auch für Verlage von zentraler Bedeutung, wenn sie sich nicht juristisch angreifbar machen wollen.
Die Reform der Urheberrechtsgesetzes war über lange Jahre die zentrale Forderung der DJV-Freien. Nach der – halbwegs zufriedenstellenden – Verabschiedung des Gesetzes, gegen das die Verleger bis zuletzt massiv gekämpft hatten, rückten die Verhandlungen über die Vergütungsordnung in den Mittelpunkt des Interesses der Freien, die im DJV über den Fachausschuss Freie Journalisten an der Verbandspolitik mitwirken, aber auch durch andere Fachgremien aktiv sind, beispielsweise wird auch der Fachausschuss Zeitschriften von einem freien Kollegen geleitet, wie auch der DJV-Bundesvorstand mehrere frei tätige Journalisten aufweist. Aus den Reihen des Fachausschusses Freie waren der freie Journalist Dieter Schnabel, aus den Reihen des Fachausschusses Bildjournalisten der freie Bildjournalist Thomas Schumann sowie aus dem Fachausschuss Europa (und dem Bayerischen Journalisten-Verband) der freie Journalist Reiner Reichert Teil der Verhandlungskommission. DJV-Verhandlungsführer war DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann, weiterhin war DJV-Landesgeschäftsführer Stefan Endter (Hamburg) in der Verhandlungskommission. Die Verhandlungskommission war vom DJV-Gesamtvorstand benannt worden.
Das Verhandlungsergebnis legt Mindesthonorare und Vertragsbedingungen fest, die von Verlagen nicht unterschritten werden dürfen. Durch die Regelung sollen die gezahlten Honorare für praktisch alle hauptberuflichen freien Journalisten deutlich steigen. Darüber hinaus sehen die Regelungen umfangreiche Regelungen darüber vor, wie die weitere Verwertung von Beiträgen vergütet werden soll. So ist beispielsweise für die Nutzung von Beiträgen in Diensten wie GENIOS-GBI eine Beteiligung der Freien vorgesehen.
Es ist freien Journalisten unbenommen, andere, höhere Honorare zu vereinbaren. Das gilt auch für die Vereinbarung von Beitragspauschalen oder Tagessätzen.
Über die Einzelheiten der Regelung wird in den kommenden Wochen noch viel diskutiert und informiert werden, so auch im kommenden journalist auf Veranstaltungen von “Frei.Fair.Handeln!”. Bei dem Ergebnis handelt es sich um einen Kompromiss nach langwierigen Verhandlungen. Maximalziele von DJV und ver.di (Link zum Entwurf einer Vergütungsordnung, PDF-Dokument) konnten nicht erreicht werden. Die Verlegerseite dagegen musste eine nachhaltige Erhöhung der durchweg geringen Honorare akzeptieren sowie die Beteiligung der Freien an bestimmten Formen der Weiterverwertung. Auch für sie ist es ein Kompromiss. Bisher gab es praktisch überhaupt keine Verhandlungsbereitschaft bei Verlagen. Honorare und Vertragsbedingungen wurden einseitig festgelegt, wer nicht mitmachen wollte, musste oft gehen. Selbst Chefredakteure gaben sich geradezu fatalistisch: “Der Tageszeitungsbereich ist nicht geeignet, Freien einen Lebensunterhalt zu ermöglichen”, meinte Lorentz Marold, Chefredakteur des Tagesspiegels, bei einer DJV-Veranstaltung im Jahr 2008. Im Rahmen einer Auseinandersetzung um Geschäftsbedingungen seines Verlages hatte auch der Chefredakteur des Nordkuriers im Jahr 2009 “unterirdisch niedrige Honorare” in seinem Haus eingeräumt.
Für die Bemühungen, das langwierige Verhandeln darf den Verhandlern schon jetzt gedankt werden. Ob und wie das Ergebnis auf beiden Seiten, bei DJV/ver.di und beim BDZV, akzeptiert und anschließend auch umgesetzt wird, wird sich in den nächsten Wochen und Monaten zeigen. Alle Freien sind aufgerufen, sich an diesem Prozess zu beteiligen und im Zweifelsfall von ihren Verlagen die Umsetzung der Vereinbarungen zu verlangen. Der DJV wird auch bei Umsetzungsfragen am Ball bleiben.
Zunächst einmal muss die Vereinbarung aber erst einmal noch von den zuständigen Gremien in den Verbänden gebilligt werden.
Die Verhandlungen von DJV und ver.di über eine Vergütungsregelung bei Zeitschriften mit dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sind derweil noch am Laufen. Auch sie ziehen sich bereits über mehrere Jahre hin. Auch hier sind die Freien aus dem DJV in der Verhandlungskommission aktiv.
Das Ergebnis sorgt bei vielen freien Journalisten für positive Überraschung. Im direkten Kontakt mit frei tätigen Mitgliedern des DJV äußern diese sich durchweg positiv über die Steigerung der meist miserablen Honorarsätze und die Möglichkeit, eigene Beiträge in Zukunft unkomplizierter selbst verwerten zu können und an Weiterverwertungen der Verlage endlich beteiligt zu werden.
Von Seiten einiger freier Journalisten, die sich – über sechs lange Jahre hinweg – am Verhandlungsverlauf und auch nicht an den für diese Fragen zuständigen Arbeitskreisen im DJV beteiligt haben, gibt es dagegen recht fundamentalistische, zum Teil auch irreführende Kritik am Verhandlungsergebnis, so etwa bei “carta.info“, von Ilja Braun bei “perlentaucher” oder beim Verein Freischreiber. Selbstverständlich war auch dem Verein Freischreiber bekannt, dass DJV und ver.di mit den Verlegern über angemessene Honorare verhandelt haben, die Entwürfe für eine Vergütungsordnung sind seit Jahren online abrufbar. In allen Fällen gibt es im Bereich der “Kommentare” Klarstellungen von Seiten des DJV. Offenbar wird übersehen, dass es sich um einen Kompromiss handelt, und dass viele Freie von einer solchen Regelung unmittelbar profitieren.
M.H.
Die Klarstellungen des DJV zur Kritik von Freischreiber sei hier noch einmal wiedergegeben:
Die Position von Freischreiber ist vom Wunschdenken geprägt. Sie geht an den Realitäten des Zeitungsmarktes vorbei und negiert gesetzliche Voraussetzungen des Urhebervertragsrechts. Freischreiber nimmt nicht zur Kenntnis:
- dass es viele freie Journalisten gibt, die faktisch gezwungen sind, zu (fast) allen Bedingungen zu arbeiten. Die Diskussion der letzten Jahre in diversen Foren zeigt deutlich, dass die meisten Journalisten auch niedrigste Honorare akzeptieren, um arbeiten zu können. Wie ist es bisher? Es gibt wenige Freie, die in der Lage sind, ihre Honorarvorstellungen durchzusetzen. Es gibt ein paar mehr Freie, die wenigstens darüber verhandeln können. Und die große Mehrheit muss nehmen, was angeboten wird. Und das ist deutlich schlechter, als das, was nach den Gemeinsamen Vergütungsregeln zu bezahlen ist.
- dass die wirtschaftliche Basis der Tageszeitungen nicht mehr die ist, die noch vor fünf Jahren unbestritten war. Massive Anzeigenrückgänge und ebensolche Auflagenverluste werden an anderer Stelle und in anderem Zusammenhang (z.B. in der Diskussion über die Bezahlung von Zeitungsinhalten im Netz) zur Kenntnis genommen und nicht negiert. Ebenso der massive Abbau von journalistischen Arbeitsplätzen. Dass diese ökonomischen Grundtatsachen aber auch Auswirkungen auf ein Verhandlungsergebnis zu Honorarhöhen haben können, wird tapfer ausgeblendet.
- dass die gesetzliche Angemessenheit der Vergütung sich nicht nur an den Wünschen und Interessen der Urheber ausrichtet, sondern die Interessen der Verwerter mit berücksichtigen muss. Nicht nur deswegen, weil mit den Verlegern verhandelt werden musste, kommt man leicht zu dem Ergebnis, dass die gemeinsamen Vergütungsregeln nur einen Kompromiss darstellen können, sondern eben auch, weil das Gesetz ausdrücklich anordnet, dass die Interessen beider Seiten zu beachten sind. Im Übrigen darf selbst die Marktüblichkeit gesetzlich nicht einfach außer Acht gelassen werden, jedenfalls dann nicht, wenn sich eine Verhandlungsseite darauf beruft.
Im DJV behauptet niemand, dass das gefundene Ergebnis ein überragender Erfolg wäre. Wohl aber ist es ein wichtiger Schritt zu fairen Honoraren. Natürlich wären Honorarhöhen wünschenswert, die deutlich über denen der arbeitnehmerähnlichen Journalisten liegen. Freischreiber wiederholt insoweit nur die Forderung des DJV von 2002. Man muss aber auch diejenigen finden, die bereit sind, eine entsprechende Vergütungsregel auf Seiten der Verlage zu unterschreiben. Die finden sich als Gesamtheit im BDZV nicht. Die jetzt verhandelte Vergütungsregel ist ein Fundament, auf das erstmals seit 1971 wieder ein faires Honorar für die freien Journalisten aufgebaut werden kann.
Die Vergütungsregeln haben als Grundlage das Urhebergesetz. Danach sind Rechte für Nutzungen von Werken zu bezahlen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Das kommt in den Regeln dadurch zum Ausdruck, dass auf die gedruckte (also vervielfältigte und verbreitete) oder öffentlich zugänglich gemachte Zeile abgestellt wird.
Freischreiber behauptet, mit den Vergütungsregeln sei ein Buy-Out verbunden. Offensichtlich haben die Autoren von Freischreiber den Text der Vergütungsregeln nicht vollständig gelesen. Sonst wäre ihnen aufgefallen, dass ein Buy-Out in den Regeln nicht enthalten ist. Selbst Freischreiber verklausuliert seine Kritik des angeblichen Buy-Outs damit, dass „mit einmaliger Zahlung (…) umfangreiche Nutzungsrechte und die Weiterverwertung in anderen Publikationen abgegolten sein“ (sollen). Abgegolten sind mit einem einmaligen Honorar für die einmalige Nutzung das Erstveröffentlichungsrecht (Vervielfältigung und Verbreitung), die einfache Online-Nutzung im aktuellen Auftritt der Tageszeitung und die Nutzung für interne Zwecke des Zeitungsarchivs. Nur dann, wenn ein Beitrag für die Mantellieferung oder die ständige redaktionelle Zusammenarbeit ausdrücklich bestellt oder erworben wird, ist diese Nutzung ebenfalls, aber nur für ein entsprechend höheres Honorar zulässig. Alles andere muss zusätzlich bezahlt werden. Wird z.B. ein Beitrag über ein lokales, jährlich wiederkehrendes Ereignis erneut ins Netz gestellt, ist das Honorar erneut fällig. Das gilt selbstverständlich auch für andere erneute Nutzungen. Will der Verlag zudem weitere Rechte erwerben, muss er sie angemessen bezahlen. Auch die durch Verwertungsgesellschaften für Journalisten wahrgenommenen Rechte sind erstmals ausdrücklich für freie Journalisten geschützt. Ein Buy-Out (siehe z.B. die von DJV und dju angegriffenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen diverser Verlage) sieht anders aus.
Insbesondere entbehrt die Behauptung von Freischreiber, „die für die Zukunft besonders bedeutsame digitale Nutzung zum Beispiel im Internet (soll) in einem einmaligen Honorar inbegriffen sein – zeitlich unbegrenzt und übertragbar“, jeder Grundlage. Nur die aktuelle einmalige Nutzung durch das vertraglich vereinbarte Medium ist abgegolten. Auch beliebig übertragbar ist dieses Recht nicht ohne zusätzliche Honorierung.
Freischreiber behauptet, das Niveau der ausgehandelten Honorarhöhen läge bis zu 30 % unterhalb des Tarifvertrages für arbeitnehmerähnliche journalisten an Tageszeitungen. Das Niveau der Honorarhöhen liegt ca. 14 % bis 7 % unter diesem Tarifvertrag. Ob Honorare, die nach den jetzt vereinbarten Vergütungsregeln selbst nach der Darstellung von Freischreiber in nicht wenigen Fällen „immerhin das Doppelte dessen“ ausmachen, was bisher von Verlagen angeboten und gezahlt wurde, zukünftig eine wirtschaftlich sinnvolle Tätigkeit für freie Journalisten an Tageszeitungen zulassen, wird die Zukunft weisen. Insbesondere ist dabei auch zu berücksichtigen, dass Freie nicht mehr – wie bisher – alle ihre Rechte am Tor des Verlages abliefern müssen, sondern weiterhin Rechte behalten, die sie wirtschaftlich nutzen können. Wenn Freischreiber vorrechnet, dass eine Reportage im Weser-Kurier heute 102 € erbringt und zukünftig nach den gemeinsamen Vergütungsregeln mit 252 € honoriert werden muss, dann ist das zunächst eine Steigerung um 147 %. Dagegen wendet Freischreiber ein, dass man schon mindestens drei Reportagen gleichzeitig schreiben müsse, um auf einen anständigen Tagessatz zu kommen. Das wäre richtig, wenn die alten Rechtebedingungen des Weser-Kuriers weiter gelten würden, wonach alle Rechte als ausschließliche Rechte beim Verlag lägen. Das ist aber nach den Vergütungsregeln nicht der Fall. Erstmals bieten sie wieder die Chance auf Mehrfachverwertung. Sehr wohl ist es also nach den Vergütungsregeln möglich, mit einer Reportage einen angemessenen Tagessatz zu erzielen.
Freischreiber meint, automatische Erhöhungen der Honorare bzw. ein Inflationsausgleich seien nicht in den Regeln festgeschrieben. Automatische Tariferhöhungen oder ein automatischer Inflationsausgleich sind nicht einmal in geltenden Tarifverträgen vorgesehen. Eine entsprechende Verpflichtung der Verlage gibt es also, anders als Freischreiber Glauben machen will, nicht. Wenn Gewerkschaften eine Erhöhung wollen, müssen sie den Tarifvertrag kündigen, verhandeln und ggf. streiken. Sie können eine Erhöhung erreichen oder auch nicht. Genauso ist es in den gemeinsamen Vergütungsregeln für Tageszeitungen gelöst. Nach zwei Jahren kann wieder verhandelt werden.
Mit der Behauptung, die Urheberrechtsnovelle werde mit den Vergütungsregeln ad absurdum geführt, führt sich Freischreiber selbst ad absurdum. Mit § 32 UrhG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die gestörte Vertragsparität wieder herzustellen, mit dem ein einheitliches und angemessenes Mindestniveau in der jeweiligen Branche erreicht werden soll. Mit den Vergütungsregeln ist das Ziel noch nicht erreicht, aber der Weg ist überhaupt erstmals beschritten. Und angesichts der Gesamtregelung ist es aus unserer Sicht ein gangbarer Weg. Im Übrigen: Der Verein, der sich mit seinen wenigen Mitgliedern großspurig Berufsverband nennt, hat bisher nichts zu Wege gebracht, das zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Freien beitragen könnte. Hehre Ziele zu haben reicht nicht aus. Auch nette Internetkampagnen nicht. Schließlich nicht die immer wieder gebetsmühlenartig vorgetragene Unterstellung, die Gewerkschaften betrachteten die Interessen der Freien als Anhängsel der Interessen der Festangestellten. Verhandlungen mit Verlegern sind kein Zuckerschlecken und kein Osterspaziergang. Rechtliche Auseinandersetzungen, wie sie die Gewerkschaften nunmehr seit Jahren zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Freien führen, auch nicht.
DJV und dju wird Betrug an Freien und auch noch an den Lesern vorgeworfen. Zugegeben: Für die Leser haben wir nicht verhandelt. Deswegen fehlt uns schon die Betrugsabsicht. Betrug an den Lesern scheidet also aus. Betrug an den Freien kommt von vornherein nicht in Betracht: Die Vergütungsregeln sind vereinbart, um die Lage der Freien zu verbessern. Selbst Freischreiber kommt nicht umhin, zuzugeben, dass auch das Doppelte des bisher üblichen Niveaus erreicht werden kann, wenn die Vergütungsregeln angewandt werden. Das soll Betrug sein? Im Ernst: Imponierend wäre die Aussage des von Freischreiber zitierten Tagesspiegel-Chefredakteurs, der Tageszeitungsjournalismus könne Freien keinen Lebensunterhalt ermöglichen, wenn er mitgeteilt hätte, dass die Freien beim Tagespiegel ab sofort angemessen bezahlt und mit ihnen angemessene Rechtebedingungen vereinbart werden. Wer diese Bedingungen kennt, die Freischreiber mit dem Zitat offensichtlich gutheißt, kann sich über die gemeinsamen Vergütungsregeln kaum aufregen. Deren Regelungen sind um Längen besser als das, was der Tagespiegel bisher bereit ist einzuräumen.
„Fatal wäre es, solche Vergütungsregeln zu akzeptieren“, so Lars Reppesgaard, Vorstandsmitglied von Freischreiber. Wir sagen: Fatal wäre es, wenn die Chance, die in den Vergütungsregeln liegt, nicht genutzt wird.






