Bundesrat
Wiedereinführung des Krankengelds der unständig Beschäftigten ein
11. Mai. 2009 – Der Bundesrat setzt sich in seiner Stellungnahme zum Thema Krankengeld für die Positionen von DJV und ver.di ab, die eine Rückkehr zum alten Recht fordern. Hier die Stellungnahme im O-Ton:“Die Einführung der Wahltarife nach § 53 Absatz 6 SGB V ist auf erhebliche Probleme gestoßen. So hat das Gesetz nicht klar geregelt,– welchen Charakter das Wahltarif-Krankengeld hat,
- nämlich ob es eine Leistung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch mit allen Rechtsfolgen oder das Ergebnis einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen Kasse und Mitglied darstellt,
– wie adäquat das Wahltarif-Krankengeld den weggefallenen gesetzlichen Anspruch ersetzen soll,
– wie für unständig und kurzfristig Beschäftigte eine wirtschaftliche Sicherstellung überhaupt erreicht werden soll. Daraus haben sich bei der Kalkulation und der Vermarktung
der Wahltarife zahlreiche Hemmnisse und Schwierigkeiten ergeben. Kritik u. a. der Interessenvertreter unständig Beschäftigter hat dazu geführt, dass die Angebote der Kassen durch das Bundesministerium für Gesundheit als unzureichend bewertet wurden und daraus die Notwendigkeit von Nachbesserungen abgeleitet wurde.
Die Einführung der Wahltarife war notwendig geworden, weil durch den ersatzlosen Wegfall des erhöhten Beitragssatzes kein Preisinstrument für vorzeitig entstehende Ansprüche auf Krankengeld vorhanden ist sowie durch den Wegfall der Satzungsautonomie der Krankenkassen bei der Preisbildung. Die unterschiedlichen Wahltarifangebote der Kassen sollten für mehr Wettbewerb sorgen.
Die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geplanten Nachbesserungen sind allerdings nicht geeignet, die wettbewerbliche Zielstellung weiterzuentwickeln, im Gegenteil wird Wettbewerb geradezu unmöglich gemacht:
– mit der erneuten Einführung eines gesetzlichen Krankengeldanspruchs neben den Wahltarifen tritt der Gesetzgeber selbst als konkurrierender Wettbewerber in Erscheinung;
– der für die Selbständigen und Künstler zu betreibende Mehraufwand, um einen Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche zu erwerben, ist sehr gering, entspricht einer „Prämienhöhe“, die die Kassen mit den Wahltarifen nicht realisieren könnten; so müsste ein Selbständiger mit einem der Beitragsbemessung unterliegenden Einkommen von 2.500 Euro lediglich 15 Euro monatlich mehr aufwenden, um (gesetzliches) Krankengeld ab Beginn der siebten Woche zu erhalten;
– die Option auf das preiswerte gesetzliche Krankengeld wird eine erhebliche Risikoentmischung in den bestehenden Tarifen bewirken;
– die geplanten Einschränkungen für die Kalkulation der Wahltarifprämien behindern den Wettbewerb und machen die Wahltarife zu teuer und somit nicht lukrativ für die Mitglieder, die eine frühere Absicherung wünschen, insbesondere unter den Anforderungen des § 53 Absatz 9 SGB V;
– sofern sich große Risikogemeinschaften der Kassen zum Angebot von Wahltarifen formieren, schränkt das den gewünschten Wettbewerb ebenfalls ein.
Der Gesetzentwurf stellt für die unständig und kurzfristig Beschäftigten zwar für die Dauer einer Erkrankung den Zugang zu Leistungen der GKV bis zum Ende der sechsten Woche sicher, behebt aber nicht die seit 1. Januar 2009 fehlende wirtschaftliche Absicherung im Sinne der Betroffenen.
Da die vorgesehenen Änderungen bei den Wahltarifen Wettbewerb verhindern, andere Probleme wie das der Unständigen nicht lösen und erneut ein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld beabsichtigt ist, erscheint es naheliegend, wieder im Wesentlichen zu den Regelungen für den Anspruch auf Krankengeld nach der bis 2008 geltenden Gesetzeslage zurückzukehren und den Versuch der Einführung von Wahltarif-Krankengeld weitgehend zu beenden.
(…)”
Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung in Sachen Krankengeld-Reform
Was meint die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung? Ganz lapidar heißt es hier nur:
“Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag [auf Rückkehr zum alten Recht] ab. Ziel der Neuregelung des GKV-WSG war es, mit den Wahltarifen nach § 53 Absatz 6 SGB V eine flexiblere Absicherung von Krankengeldansprüchen und mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu ermöglichen. Dieses Grundanliegen hat nach wie vor Bestand. Mit den im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Korrekturen soll deshalb ungerechtfertigten Belastungen entgegengewirkt werden, die sich bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für einige Versicherte ergaben. Die Möglichkeit der Absicherung des Krankengeldanspruchs über Wahltarife soll jedoch weiterhin erhalten bleiben.”






