(Frei) Beschäftigte im Rundfunk

Arbeitslos melden mit weniger als 360 Tagen

05. Nov. 2009 – Seit dem 1. August 2009 hat ein Teil der unregelmäßig, kurzzeitig („unständig“) Beschäftigten eine verbesserte Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beziehen. Mehr dazu im aktuellen Info.