Rundfunk
Freie im Rundfunk sind Unternehmer oder doch nicht
15. Sep. 2009 – Freie Mitarbeiter an Rundfunkanstalten können Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts sein, wird in diversen Diensten nach einem
aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes vermeldet. Dennoch kann es sein, dass für sie Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. Sofern das zwingend ist, muss der Unternehmer-Journalist hierauf keine Umsatzsteuer zahlen. Ob das allerdings zwingend ist, wird vom BFH als Einzelfallfrage angesehen. Wenn es nicht zwingend wäre, sondern eine freiwillige Leistung der Rundfunkanstalt, wäre es umsatzsteuerpflichtig. Folge: Wenn Finanzämter das Urteil ernst nehmen, müssten sie bei allen freien Journalisten, die umsatzsteuerliche Unternehmer, gleichwohl sozialversicherungspflichtig sind, in die Einzelfallprüfung einsteigen.