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Krankengeld

Musterbrief für Wahlerklärung Krankengeld

30. Sep. 2009 – Der DJV rät unständig Beschäftigten und hauptberuflich Selbständigen dazu, eine Wahlerklärung für Krankengeld ab der 7. Woche bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse abzugeben, vorzugsweise bis zum 30. September (danach auch noch möglich, aber die Versicherung beginnt dann erst mit dem Folgemonat).

[Die Wahlerklärung ist für Mitglieder der Künstlersozialkasse nicht erforderlich, weil diese Krankengeld ab der 7. Woche schon "automatisch" mit versichert haben, wenn die gesetzlich krankenversichert sind.]

Alle anderen gesetzlich Krankenversicherten sollten die Wahlerklärung abgeben (nicht: "WahlTARIF" abschließen). Viele Sachbearbeiter in Krankenkassen sind aber unkundig und wissen gar nichts von der Wahlerklärung, haben kein Formular und verweisen auf "Wahltarife".

Der DJV rät: Nehmen Sie Ihr Recht wahr und schreiben Sie den Antrag dann eben selbst. Dazu genügt der Satz:

"Hiermit gebe ich die Wahlerklärung für Krankengeld ab der 7. Woche gemäß § 44 Absatz 2 Nr. 2 SGB V ab." Datum, Ort, Unterschrift, Adresse

Diese Erklärung an die Krankenkasse faxen oder (am besten) persönlich in der Geschäftsstelle der Krankenkasse abgeben. Wenn die Sachbearbeiter verwirrt reagieren, bestehen Sie auf der Entgegennahme und bitten Sie, dass der Vorgang durch Vorgesetzte oder den Bundesverband der Krankenkasse geprüft wird, denn nach Einschätzung des DJV wissen zumindest die Fachjuristen in den Zentralen der Krankenkassen, worum es geht.


 

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