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Bauer Verlag

Bauer-Geschäftsbedingungen durch Einstweilige Verfügung verboten

17. Jul. 2009 –
Dem Bauer-Verlag ist heute vom Hamburger Landgericht die Nutzung seiner neuen Geschäftsbedingungen durch Einstweilige Verfügung verboten worden. Mit den Geschäftsbedingungen wollte der Verlag vom bisherigen Vergütungsmodell der beitragsbezogenen Bezahlung abrücken und sämtliche Rechte an sich ziehen, inklusive des Rechts auf Weiterverwertung durch Dritte. Hinzu kamen harte Haftungsregelungen zu Lasten der Freien und der Verzicht auf das Namensnennungsrecht. DJV und ver.di hatten bereits öffentlich gegen die Geschäftsbedingungen protestiert und den Verlag Anfang dieser Woche wegen der Geschäftsbedingungen abgemahnt. Die Unterschriftenliste unter http://bauerprotest.djv-online.de findet ebenfalls deutliche Resonanz. Die Fotografenvereinigung Freelens war ihrerseits im Alleingang, ohne die bisher übliche Koordination mit DJV und ver.di, vorgegangen und ist mit ihrem solo eingereichten Antrag auf Einstweilige Verfügung nun als erste in Ziel gegangen, wie Freelens heute vermeldet (Aktenzeichen des Gerichts AZ 312 O 411/09).
Der (einstweilige) Sieg gegenüber Bauer ist der zweite spektakuläre Sieg der Urheber nach der einstweiligen Verfügung gegen den Axel Springer Verlag, mit der DJV, ver.di und Freelens im Jahr 2007 gemeinsam juristisches Neuland für die Urheber betreten hatten. Das Verfahren gegen Springer ist noch nicht abgeschlossen, weil es sich in der Berufung befindet. Ein weiteres vergleichbares Verfahren des DJV mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Nordkurier befindet sich beim Landgericht Rostock noch im Entscheidungsprozess, dort wird die Entscheidung am 31. Juli verkündet.
Positives Resümee: An Stelle des Wettbewerbs der Verlage um immer schlimmere Geschäftsbedingungen tritt offenbar der Wettbewerb der Urheberverbände darum, wer als erstes die Geschäftsbedingungen von Verlagen untersagen kann. Solche Wettbewerbe machen eigentlich Spaß, denn das Ergebnis wirkt (voraussichtlich) für alle! Schafft hundert, tausende Springer- und Bauer-Urteile, ist man versucht zu verkünden. Gleichwohl gibt es schon aus juristischen Gründen auch Gründe dafür, gemeinsam zu handeln. Denn die Frage, wer und wie viele eigentlich betroffen sind, kann eine wichtige Rolle spielen. Daher ist es eigentlich schon wichtig, dass alle wesentlichen Verbände zusammen klagen. Unabhängig von diesem eher abstrusen Schnelligkeitswettbewerb darf aber festgestellt werden, dass nach dem 7. Juni 2007 (Springer) nun auch der 17. Juli 2009 ein wichtiges Datum im historischen Kalender der freien Journalisten sein wird.

 

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