Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 8. Juli 2010 die Neuregelung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung beschlossen. Er folgte der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Eigene Anträge von der Linken und den Grünen wurden abgelehnt. Damit wird das Gesetz am 1. Januar 2011 in der zuletzt diskutierten Fassung in Kraft treten.
Der DJV hatte in der Anhörung am 5. Juli 2010 zur Reform im Rahmen einer Sachverständigenanhörung Stellung genommen. Der DJV hatte darin die Verlängerung der Regelungen begrüßt, allerdings die zu hohen Beiträge kritisiert und die Ausweitung der Regelung auf alle Selbständigen gefordert. Zudem kritisierte der DJV eine Regelung, nach der eine Leistung an Versicherte in Zukunft nur noch zweimal erfolgen soll. Danach soll die Versicherungsmöglichkeit gänzlich entfallen.
Aus dem Protokoll der Diskussion im Plenum des Deutschen Bundestags:
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sie wollen die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige verlängern. Gleichzeitig machen Sie sie aber unbezahlbar, indem Sie die Beiträge vervierfachen.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Nein! Das sind geringe Summen!)
Viele der Solo-Selbstständigen haben schon jetzt erhebliche Schwierigkeiten, ihren Lebensunterhalt und die Krankenversicherungsbeiträge zu finanzieren und für das Alter vorzusorgen. Und jetzt sagen Sie mir, dass sie bereits ein Jahr nach Gründung 1 000 Euro im Jahr für die Arbeitslosenversicherung zahlen können.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das ist nicht wahr! Das sind 90 Euro im Monat!)
Das wird nicht funktionieren. Damit versetzen Sie diesem Instrument einen Dolchstoß.
In der Koalitionsvereinbarung steht: „Deutschland muss wieder zum Gründerland werden.“ Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass Sie mit dieser Politik einen Gründungsboom auslösen werden. Mit dieser Politik wird Ihnen das nicht gelingen.
Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP):
Sie sind auf das Thema Beiträge eingegangen. Ich kann Ihnen sagen, was wir machen: Wir schließen die Gerechtigkeitslücke bei den Beiträgen. Bisher wurden die Selbstständigen den Angestellten gegenüber massiv bevorteilt. Ich weiß, Sie haben die Anhörung am Montag in unserer aller Anwesenheit genutzt, um einen empirischen Beleg für Ihre These zu finden, die besagt, dass wir alles kaputtmachen. Nur muss man eben auch sagen: Diesen Beleg haben Sie nicht bekommen. Kein Sachverständiger hat Ihnen das bestätigt.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich zitiere einmal aus der schriftlichen Stellungnahme des DGB, des Deutschen Gewerkschaftsbundes: Es ist nach Auffassung des DGB nachvollziehbar, dass für die Risikogruppe der freiwillig Versicherten ein einigermaßen angemessenes Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben bestehen muss, weil ansonsten eine Quersubventionierung durch die übrigen Versicherten erfolgen würde. Richtig ist also das Gegenteil von dem, was Sie behaupten: Wir machen nichts kaputt, sondern wir sorgen für eine Vereinfachung, weil endlich die Antragsfrist verlängert wird. Die zu kurze Antragsfrist ist nämlich das eigentliche Problem der Betroffenen.
Für Ihre Aussage, dass die freiwillige Arbeitslosenversicherung kaputtgemacht werde, konnten die Vertreter von BA und IAB Ihnen nicht den empirischen Beleg liefern, den Sie haben wollten. Das habe ich sehr wohl zur Kenntnis genommen.
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http://www.djv.de/index.php?id=2905&type=98 | Druck: 22.05.12 07:12:10 |
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Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Bundestag beschließt Verlängerung zu teuren Konditionen
09. Jul. 2010 –
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