Fachausschuss Betriebsratsarbeit

Journalistinnen und Journalisten brauchen den Schutz eines funktionsfähigen Betriebsrats, der ihre Arbeit auch innerbetrieblich absichert. Unkenntnis in arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen behindert oft effektive Betriebsratsarbeit. Die Fülle von Regelungen, Paragrafen und Verordnungen lässt manchen an der Betriebsratsarbeit Interessierten frühzeitig kapitulieren.

Der DJV als Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten misst der Bedeutung der Betriebsratsarbeit einen überragenden Stellenwert bei, der auch seine Früchte trägt. Immer mehr Betriebsräte in den Medienunternehmen sind im DJV organisiert. Ihre Interessen werden vom Fachausschuss Betriebsräte, in den die Landesverbände ihre Vertreter entsenden, gebündelt und in die Beschlussgremien unserer Gewerkschaft, vor allem in den Gesamtvorstand (als Große Tarifkommission) und in den Bundesvorstand eingebracht. Der Fachausschuss Betriebsräte hat ein Initiativrecht im höchsten Souverän, dem Verbandstag.

Dauernde Berührungen ergeben sich mit den DJV-Fachausschüssen Tageszeitungen, Zeitschriften, Freie Journalistinnen und Journalisten sowie Chancengleichheit wegen des Wirkens der Betriebsräte in den Verlagen.

Die Arbeit des Fachausschusses Betriebsräte ist umso fruchtbarer, je mehr Informationen er über die aktuelle Lage in den einzelnen Firmen hat. Deshalb können auch Sie Ihren Beitrag zur Verbesserung der beruflichen Situation und damit einer qualifizierten Medienarbeit leisten. Deshalb bitten wir um Themenanregungen, Hinweise und Meinungsbeiträge an die zuständige Referentin in der DJV-Bundesgeschäftsstelle, Gerda Theile, den Fachausschuss-Vorsitzenden Peter Meister oder an Ihre Gesprächspartner in den Landesverbänden.

 

Mitglieder des Fachausschusses

Ansprechpartnerin: Gerda Theile