Thema des Tages

Leistungsschutzrecht in diesem Jahr?

16. Jun. 2010 – Kulturstaatsminister Bernd Neumann kündigte auf einer Podiumsdiskussion am gestrigen Abend in Berlin an, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr das Leistungsschutzrecht der Verlage einführen wolle. Vor dem Verband Deutscher Lokalzeitungen betonte Neumann die Notwendigkeit eines solchen Rechts, wenn sich Verleger- und Medienverbände grundsätzlich einig in der Zielsetzung seien. Aus Sicht des DJV besteht kein Grund zur Eile. Mehr Wert sollte der Gesetzgeber auf die sorgfältige Ausarbeitung des Gesetzestextes legen.
Für einen wirksameren Schutz des geistigen Eigentums im Internet sprachen sich auch die Medienpolitiker Wolfgang Börnsen (CDU), Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) und Martin Dörmann (SPD) aus. Für Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) kommt es auf den Wortlaut des Gesetzes an, Kathrin Senger-Schäfer (Die Linke) lehnte ein Leistungsschutzrecht prinzipiell ab.
Klare Worte hatte zuvor Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer Rede zum Urheberrecht gefunden, die sie am 14. Juni in Berlin gehalten hat. Der Urheber müsse im Mittelpunkt stehen, lautete ihre zentrale Aussage. Sein Selbstbestimmungsrecht, seine Persönlichkeitsrechte und die Leistungsgerechtigkeit bezeichnete sie als die wichtigsten Prämissen. Jetzt und in Zukunft komme es darauf an, das Auskommen der Urheber zu sichern.
Offen sei derzeit, wie mit den Werksvermittlern, zu denen die Verlage zählen, umzugehen sei. Damit zielte die Justizministerin auf das sogenannte Leistungsschutzrecht der Verlage ab, das die schwarz-gelbe Bundesregierung als Ziel dieser Legislaturperiode in den Koalitionsvertrag aufgenommen hatte. In ihrer Rede betonte sie, dass die Zeitungsverlage derzeit nicht geschützt seien. Die Verleger dürften sich von einem Leistungsschutzrecht allerdings keine Wunder erhoffen. Die Ausgestaltung dieses Rechts müsse sorgfältig geprüft werden.
Die Bundesjustizministerin hat mit diesen Ausführungen die bisherige Linie des Deutschen Journalisten-Verbands bestätigt. Denn für den DJV ist klar, dass ein Leistungsschutzrecht die Rechte individueller Urheber nicht einschränken darf. Auch muss gewährleistet sein, dass die Zitierfreiheit erhalten bleibt. Und das Aufkommen aus dem Leistungsschutzrecht muss gerecht zwischen Urhebern und Verlagen aufgeteilt werden. Einseitige Vorteile für die Verleger und Brosamen für die Urheber würden am Widerstand des DJV scheitern - und wie es scheint, auch an der Bundesjustizministerin.
Mehr Infos zu der Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gibt es auch im Freien-Blog des DJV.