Dokumentation

DJV-Fachtagung "Zukunft des Rundfunks: Qualität"

3./4. September 2007, IFA Berlin


Eröffnung:

Michael Konken (DJV-Bundesvorsitzender)

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Gäste,

 

die Internationale Funkausstellung in Berlin ist ein würdiger, ansprechender und zugleich interessanter Rahmen für die Fachtagung Rundfunk des Deutschen Journalisten-Verbandes.

Die Rundfunklandschaft in Deutschland wurde in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert. Vielfältige Themen haben diesen Medienbereich in Bewegung gehalten und deuten an, dass wir in den nächsten Jahren mit tief greifenden Veränderungen rechnen müssen. Lassen Sie mich gleich zu Beginn feststellen, dass sich unser duales Rundfunksystem meines Erachtens in der Vergangenheit bewährt hat, es jetzt allerdings in vielen Bereichen beängstigende Entwicklungen gibt.

 

Mit großer Besorgnis haben wir die Entwicklung bei ProSiebenSat.1 beobachtet. Hier entwickelt sich ein Sender zum Spielball von Finanzinvestoren, die nur eins im Sinn haben, ihn finanziell auszudrücken. Was bleibt, ist eine leblose Hülle, die dem Sterben hingegeben wird. Natürlich müssen Sender Gewinne erzielen, die Frage ist nur, wie weit diese verträglich sind. Wenn eine Mediengruppe wie ProSiebenSat.1 im ersten Halbjahr dieses Jahres den Konzernumsatz um 3,6 Prozent auf über eine Milliarde Euro steigert und der Konzernüberschuss um knapp zwölf Prozent auf rund 128 Millionen Euro steigt, dann kann etwas nicht stimmen, wenn über 180 Mitarbeiter entlassen und Informationssendungen eingestellt werden. Es ist völlig unerheblich, ob es sich hierbei auch um Boulevardnachrichten handelt. Die Vielfalt unserer Medienlandschaft erhält ihren Reiz auch und besonders durch verschiedene Genres.

 

Haim Saban hatte den Aktienkurs bereits vervierfacht. Nun wollen die neuen Investoren ihn noch einmal verdoppeln. Wie sagte neulich Roger Schawinski: "Irgendwann platzt die Blase." Die Folge: Mitarbeiter werden entlassen, die Qualität bleibt auf der Strecke, Wiederholungen und abermals Wiederholungen. Fernsehen als Buchführungsaufgabe. Eine grauenvolle Vorstellung mit der Folge, dass Zuschauer derartigen Programmen den Rücken zudrehen. Sendervernichtende Strategien, ohne Sinn und Verstand, nur mit dem Ziel, sie finanziell auszusaugen und sich danach ein anderes Opfer zu suchen.   
  
Ich verstehe nicht, dass angesichts dieser Entwicklung die Politik immer noch nur zuschaut. Es geht um Arbeitsplätze und eine freie und vielfältige Medienlandschaft. Ich fordere heute noch einmal: Investments außereuropäischer Unternehmen am deutschen Medienunternehmen müssen auf maximal 25 Prozent begrenzt werden. Passiert es nicht bald, wird unsere Medienlandschaft von Heuschrecken leer gefressen und handlungsunfähig.

 

Das bedeutet aber nicht, deutschen Investoren Tür und Tor zu öffnen. Genauso schädlich ist eine Medienkonzentration durch deutsche Finanzinvestoren, weil damit die schon stark strapazierte Medienvielfalt in Deutschland weiter leiden würde. Kartellamt und Medienwächter haben im Fall Springer-ProSiebenSat.1 richtig und verantwortungsvoll im Sinne einer funktionierenden Medienlandschaft entschieden. Es ist Aufgabe der Politik, die Medienvielfalt zu erhalten. Eine Verpflichtung, der die Politik bisher ungenügend nachgekommen ist. Es ist eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, auch wenn der Spagat dabei etwas schwierig sein könnte.

 

Qualität muss die Leitlinie für alle Rundfunkprogramme sein, egal ob privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich. Nachrichten gehören dazu und dürfen keine Vergleichsgröße für Einschaltquoten, sondern müssen selbstverständliche Verpflichtung eines jeden Senders sein. Eine Verantwortung, die Bedingung für alle Rundfunkmacher sein muss.

Dazu gehört eine vernünftige Finanzierung. Dies gilt für die Öffentlich-Rechtlichen und die Privaten. Trennlinien der Finanzierung dürfen nicht überschritten werden, um so dem jeweils anderen nicht die Luft zum Senden zu nehmen. Ich bin daher gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht den Gebührenstreit entscheidet. Es kann nicht sein, dass die Politik nach eigenem Ermessen - man könnte auch sagen: nach Gutdünken - entscheidet, welche Gebühr angemessen ist. Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht klare Aussagen treffen wird, die die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichert. In diesem Sinn kann die Entscheidung der EU, nicht gegen die Gebührenfinanzierung weiter vorzugehen, nur begrüßt werden.  

 

Gebührenfinanzierter Rundfunk hat aber auch eine Programmverantwortung. Ich kann mich nicht damit anfreunden, dass flache Dokusoaps in den öffentlich-rechtlichen Programmen gesendet werden. Einschaltquoten sind kein Gütesiegel für Qualität. Zur Qualität gehört auch und besonders ausreichend Sendezeiten für politische Magazine. Gerade diese gehören zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dürfen nicht durch fragwürdige Unterhaltungssendungen gekürzt oder verlegt werden. Es kann einfach nicht sein, dass mittlerweile in derart wichtigen Sendungen eine Hetzjagd der wichtigen Themen stattfindet. Ich appelliere daher an die ARD-Verantwortlichen, den politischen Magazinen wieder den Senderahmen einzuräumen, der ihnen zusteht.   
  
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch auf ein Thema eingehen, dass uns immer wieder beschäftigt: die Schleichwerbung. Journalismus ist nur dann glaubwürdig, wenn er unabhängig und objektiv ist. Schleichwerbung – und wir alle haben da noch den Marienhofskandal vor Augen – manipuliert die Medienkonsumenten in einer nicht zulässigen Art. Hörfunk und Fernsehen sind in besonderem Maße gefordert, eine klare Trennlinie zu ziehen und alle Versuche einer derartigen Manipulation zu stoppen. Auch wenn es auf EU-Ebene andere Vorstellungen gibt, sie müssen in Deutschland nicht umgesetzt werden. Will der Rundfunk glaubwürdig bleiben, dann muss diese Trennlinie scharf gezogen werden. In diesem Zusammenhang ist es für mich auch nicht verständlich, wie ein Bundesministerium mittels Agenturen bewusst Medienkonsumenten mit vorgefertigten Berichten manipulieren will. Das ist Propaganda in Reinkultur, zudem aus Steuergeldern finanziert. Es ist mir unverständlich, wie derartige Praktiken noch durch den Auftraggeber eine Rechtfertigung erfahren.

 

Die Entwicklung der Medien fordert auch eine ständige Veränderung des Informationsangebotes. Online-Aktivitäten gehören in allen Mediensparten dazu. Der Großteil der Werbeeinnahmen fließt immer noch in die klassischen Medien. Allerdings, und dieser Entwicklung müssen alle gerecht werden, verbringen die Rezipienten im Alter zwischen 14 und 49 Jahre mittlerweile schon 14 Prozent ihrer Zeit im Internet. Bisher wurden aber nur vier Prozent der gesamten Werbeausgaben im Internet platziert. Das wird sich ändern. Insofern ist es mehr als verständlich, dass auch der Rundfunk Online-Aktivitäten  zunehmend für sich entdeckt. Es kann allerdings nicht sein, dass dadurch Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Es muss doch möglich sein, dass Öffentlich-Rechtliche, Privatsenderverband und der BDZV gemeinsam Lösungen finden, Trennlinien festlegen, um überflüssige gerichtliche Auseinandersetzungen auf EU-Ebene zu verhindern. Denn beschäftigen sich EU-Gerichte erst einmal mit der deutschen Medienlandschaft, dann war dies bisher meist zum Nachteil aller Medien.   
      
Die rechtlichen und medienpolitischen Rahmenbedingungen verändern sich rasant, die Medienlandschaft wird in zehn Jahren ein völlig andere sein. Viele Themen müssten in diesem Zusammenhang noch angesprochen werden, besonders auch die sich kontinuierlich verschlechternden Arbeitsbedingungen unserer Kolleginnen und Kollegen.

Diese Fachtagung bietet den Rahmen, diese Themen zu diskutieren und, das wäre jedenfalls schön, Wege zu skizzieren, um diesen Veränderungen im Sinne eines Erhalts der Qualität und vor allem der Arbeitsplätze zu begegnen. In diesem Sinne wünsche ich uns allen angeregte Diskussionen und viele neue Ideenansätze, um uns unserer medienpolitischen Verantwortung zu stellen.