Existenzgründung - Teil 2

Welche Leistungen bietet die Arbeitsagentur für Existenzgründer?

Existenzgründer, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, können einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen.

Wer nur einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, kann einen Antrag auf Einstiegsgeld stellen.

Welche Geldförderungen gibt es außerdem?

Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, kann unter Umständen Mittel zur Bezuschussung der Existenzgründung aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds erhalten. Dieser zahlt, allerdings nur in strukturschwachen Regionen, während bis zu 24 Monaten Beträge von bis zu 1.000 Euro monatlich an Existenzgründer aus. Die Anträge sind allerdings bei den Wirtschaftsförderämtern der jeweiligen Bundesländer zu stellen.

Mehr zum Thema "Existenzgründung" im DJV-Handbuch für Freie.

 

Existenzgründung - Teil 1

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