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Existenzgründung - Teil 1

Ich bin arbeitsloser Journalist und würde mich gerne selbstständig machen. Welche Hilfen gibt es hier?

Wenn Sie Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit empfangen, also Arbeitslosengeld I, können Sie beim Arbeitsamt einen Antrag auf einen Gründungszuschuss für die Gründung einer selbstständigen Existenz stellen. Hierzu muss aber eine Arbeitslosmeldung mit mindestens einem Tag Arbeitslosigkeit vorliegen, die nahtlose Gründung ist nicht zulässig.

Der Gründungszuschuss wird Ihnen anstelle Ihres Arbeitslosengeldes I  während des Zeitraums neun Monate lang bezahlt. Er wird in Höhe des Arbeitslosengeldes I gezahlt. Nach Ablauf der neun Monate ist für weitere sechs Monate ein Mini-Zuschuss von 300 Euro möglich.

Über Details zum Gründungszuschuss erfahren Sie mehr in unserem speziellen Info zum Gründungszuschuss.

Aber was sind denn die Vorteile vom Überbrückungsgeld - wenn ich doch Arbeitslosengeld bekomme?

Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit neben der Arbeitslosigkeit aufnehmen, dann gilt dort die 15 Stunden-Grenze: Wer 15 Stunden und mehr für seine selbstständige Tätigkeit aufwendet, ist nicht mehr arbeitslos und bekommt keine Leistungen des Arbeitsamtes. Und wenn Sie weniger als 15 Stunden als Journalist arbeiten, wird Ihnen Ihr Einkommen aus dieser Tätigkeit zum größeren Teil auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Dagegen gilt beim Gründungszuschuss, dass Sie soviel dazuverdienen können und solange arbeiten können, wie Sie wollen.

Ich möchte Überbrückungsgeld beim Arbeitsamt beantragen. Nun hat mir mein Sachbearbeiter mitgeteilt, dass er ein Gutachten über die Tragfähigkeit der geplanten Existenzgründung von einer fachkundigen Stelle haben möchte. Wer kann mir hier weiterhelfen?

In Frage kommen z.B. die Industrie- und Handelskammer, staatliche Existenzgründerstellen und Unternehmensberatungen. Auch der Deutsche Journalisten-Verband und seine Landesverbände werden von den Arbeitsämtern in der Regel als sachkundige Stellen anerkannt. DJV-Mitglieder wenden sich deswegen einfach an Ihren DJV-Landesverband oder an das Referat für Freie in der DJV-Geschäftsstelle.

Wenn ich ein solches Gutachten vom DJV haben möchte, welche Voraussetzungen muss ich hier mitbringen?

Sie sollten ein überzeugendes schriftliches Konzept Ihres Vorhabens einreichen. Das bedeutet, daß Sie Angaben machen sollten zu: Finanzierung, Marketing, Kundenkreise, Wettbewerbssituation und persönlichem Werdegang. Im Finanzierungsplan sollten Sie genau aufschlüsseln, mit welchen Kosten aus welchem Grund Sie monatlich rechnen.

 

Existenzgründung - Teil 2

Um zum zweiten Teil der Fragen und Antworten rund ums Thema Existenzgründung zu gelangen, klicken Sie bitte hier

 

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