Freiwillig versichern

Für Selbstständige, bei Pflege von Angehörigen und bei Auslandsaufenthalt

 

Der Deutsche Bundestag hat am 8. Juli 2010 eine Neuregelung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung beschlossen.

Die Regelung wird danach ab dem 1. Januar 2011 unbefristet gelten. Die Beiträge für Pflegende sollen gleich bleiben, für Selbständige und Auslandsversicherte aber deutlich steigen. In zwei Stufen werden sie von derzeit 25 Prozent der Bezugsgrenze im Jahr 2011 auf 50 Prozent und im Jahr 2012 auf 100 Prozent steigen. Existenzgründer sollen zumindest im ersten Jahr der Gründung 50 Prozent zahlen. Konkret heißt das: Selbständige werden ab 2011 rund 40/35 Euro und ab 2012 rund 80/70 Euro pro Monat (alle Werte West/Ost) für ihre Versicherung zahlen müssen.

Darüber hinaus wird der Zeitraum, innerhalb dessen Personen nach Ende des Arbeitslosengeldbezugs die freiwillige Arbeitslosenversicherung wählen müssen, von einem auf drei Monate verlängert. Gleichzeitig soll die Leistung zu einer "Notfallregelung" werden. Wer die Leistung zweimal in Anspruch nimmt, darf sich nach dem Ende des Leistungsbezugs nicht erneut versichern, unabhängig von Länge der Leistung. Das bedeutet: Arbeitslosmeldung wirklich nur dann, wenn ein längerer Bezug notwendig erscheint.

Bereits Versicherte werden nach einer Übergangsregelung auch im Jahr 2011 versichert bleiben. Eine Kündigung ist aber möglich.

Der Gesetzestext in der dem Bundestag vorgelegten Ausschussfassung findet sich hier (Dokument, PDF).

Eine Übersicht von aktuellen Meldungen zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung findet sich auch im DJV-Freienblog.

Hintergrund

Der Gesetzgeber hatte ab dem 1. Februar 2006 bestimmten Selbstständigen die freiwillige Versicherung bei der Agentur für Arbeit. Gleiches gilt für Personen, die Angehörige pflegen. Ebenfalls berechtigt sind Personen, die eine Beschäftigung in einem Staat, in dem die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 nicht anzuwenden ist, aufnehmen und ausüben (Beispiel: Auslandskorrespondentin in Argentinien).

Mit Gesetzesbeschluss vom 1. Juni 2006 hat die Bundesregierung den weiteren Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ab sofort auf Personen begrenzt, die sich ab dem 1. Januar 2004 selbstständig gemacht haben.

Ab dem 1. Januar 2007 war eine freiwillige Arbeitslosenversicherung nur noch für neue Existenzgründungen möglich.

Wer sich vor dem 1. Januar 2004 selbstständig gemacht und den Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung spätestens am 31. Mai 2006 beantragt hatte, blieb allerdings in der freiwilligen Versicherung versichert.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war diese Fristverkürzung allerdings verfassungswidrig.

Die Regelung war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2010 befristet.

Offizielles "Hinweisblatt" der Agentur für Arbeit (Dokument im Format PDF, lesbar mit Acrobat Reader, Download unter www.acrobat.de)

Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Antragsformular (PDF)

Hinweise und Antragsformulare der Arbeitsagentur finden Sie hier

Kurze Einführung und außerdem ausführliche

Darstellung "Freiwillige Arbeitslosenversicherung" des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) für freiberuflich tätige Journalisten (PDF) vom 12. Januar 2006

Fragen und Antworten zum Thema Freiwillige Arbeitslosenversicherung, zusammengestellt vom DJV am 3. Februar 2006

Reaktionen auf die Einführung der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung ("Freiwillige Weiterversicherung")

Beitrag "Gesichert in die Selbstständigkeit" von Susanne Sitzler in WDR-Online (1. Februar 2006) ! mit Audio-Beiträgen aus dem WDR-Hörfunk!

Beitrag bei datev.de

Beitrag bei ueberbrueckungsgeld.de vom 7. Februar 2006

Beitrag bei mediafon.net vom 6. Februar 2006

Beitrag "Rein in die Arbeitslosenversicherung" von Ulli Schauen auf freienseiten.de (Anfang Februar 2006)

Beitrag in Gruenderlexikon.de

Beitrag von Wolfgang Büser in sueddeutsche.de vom 12. Januar 2006

Beitrag am Beispiel Architekten in Echo Online vom 17. Januar 2006

Beitrag von Rolf Winkel am Beispiel Tischler in Merkur Online vom 22. Januar 2006

Beitrag Saarländischer Rundfunk (TV) vom 4. Februar 2006

Ausführliche Beiträge finden sich beispielsweise in den Printausgaben der Frankfurter Rundschau vom 6. Januar 2006 und in einer Serie im Bonner Generalanzeiger vom 18., 19. und 20. Januar 2006 (nicht online)

Kritik an der Neuregelung: Beitrag von Hans Nakielsky "Experiment mit Sprengstoff" in der Frankfurter Rundschau vom 1. Februar 2006

Gesetzesmaterialien: Bundestags-Drucksache 15/1515 zu § 28a SGB III (dort S.78) vom 5. September 2003 und Bundestags-Drucksache 15/3674 vom 6. September 2004 zu § 434j SGB III (dort S. 5 und S.11)

Rundschreiben (PDF) vom 28. Oktober 2004 hinsichtlich der Frage, inwieweit bei Auslandstätigkeit eine Versicherung durch die deutsche Sozialversicherung auf Grund "Ausstrahlung" bzw. Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 erfolgt. Soweit keine Versicherung auf Grund vorstehender Regelungen erfolgt, kann eine freiwillige Arbeitslosenversicherung beantragt werden.

Die Arbeitslosenversicherung von freien Journalisten in Dänemark, Beitrag von Anne Louise Schelin, Dänische Journalistengewerkschaft

Übersicht des Europäischen Informationsdienstes Missoc über die Rechtslage in anderen europäischen Ländern

Freiwillige Arbeitslosenversicherung en detail:

Die Situation in Dänemark

Die Situation in Finnland

Die Situation in Island

Die Situation in Luxemburg

Die Situation in Norwegen

Die Situation in Schweden