Grundsätze für Pool-Lösungen

1. Für Ton- und Fotoaufnahmen ist neben Vertretern der öffentlich-rechtlichen und privaten Hörfunkveranstalter sowie Agenturen die gleiche Anzahl freier Medienvertreter (hauptberuflich tätige freie Journalisten) zuzulassen.

2. Die Erlaubnis, Ton, Fernseh- und Fotoaufnahmen während der Veranstaltung herzustellen, setzt voraus, dass sich die betreffenden Fernsehanstalten, Agenturen und freien Journalisten bis spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungsbeginn gegenüber der Pressestelle des Veranstalters schriftlich bei dem jeweiligen Pool anmelden.

3. Bei längerfristigen Veranstaltungen und Ereignissen sollen mindestens für den Anfang und das Ende zwei Pool-Blöcke eingerichetet werden, um eine möglichst vielfältige Teilnahme zu garantieren.