Tarifleitlinien für Journalisten in der Wirtschaft
Journalisten in Wirtschaft und Verwaltung können als Mitglieder des DJV vom Verband nicht in Tarifverhandlungen vertreten werden. Ihre Arbeitgeber in Industrie, Dienstleistungsunternehmen oder Handel, in Verbänden, Kammern oder im öffentlichen Dienst handeln die Tarife mit den jeweils für sie zuständigen Gewerkschaften von IG-Metall bis ver.di aus.
Auf diesen Tarifen baut dann das Bezügeraster der außertariflichen Angestellten, auch der journalistisch Tätigen auf. Das Ergebnis ist Unsicherheit bei Arbeitgebern wie Arbeitnehmern über die korrekte Einstufung von PR-Journalisten.
Der Gesamtvorstand hat deshalb 1990/91 vom Bundesfachausschuss Journalisten in Wirtschaft und Verwaltung (jetzt: Fachausschuss Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) entworfene tarifähnliche Leitlinien zur Eingruppierung für den von ihm betreuten Kollegenkreis beschlossen, die Beschäftigten in Presseabteilungen oder Interessenten für entsprechende Stellen, aber ebenso den Arbeitgebern als Orientierungshilfe dienen können.
I. Einstufungskriterien
Gruppe 1
Journalisten, die einem verantwortlichen Redakteur unterstellt sind und auf bestimmten Teilgebieten Aufgaben nach allgemeinen Weisungen ausführen.
Gruppe 2
Journalisten, die für eine bestimmte Ressortredaktion oder ein Fachgebiet oder die Wahrnehmung von Teilaufgaben verantwortlich sind; z. B. Ressortleiter (unabhängig davon, ob ihnen Journalisten unterstellt sind), besonders qualifizierte Fachjournalisten.
Gruppe 3
Journalisten, die stellvertretend verantwortlich sind für den Gesamtbereich Öffentlichkeitsarbeit/ oder verantwortlich für einen oder mehrere Bereiche dieses Aufgabengebietes oder in Bereichen mit begrenzter Öffentlichkeitswirksamkeit verantwortlich für das gesamte Aufgabengebiet; z. B. leitende Journalisten, Stellvertreter des Bereichsleiters, Redaktionsleiter, Chefs vom Dienst, Leiter mehrerer Ressortredaktionen.
Gruppe 4
Journalisten mit Sondervertrag: Gesamtverantwortlichkeit für das Aufgabengebiet der Öffentlichkeitsarbeit.
II. Einstufung
| 1. - 3. Berufsjahr | 3.128 Euro |
| 4. - 5. Berufsjahr | 3.576 Euro |
| 6. - 10. Berufsjahr | 3.903 Euro |
| ab 10. Berufsjahr | 4.244 Euro |
| 4. - 7. Berufsjahr | 3.903 Euro |
| 8. - 10. Berufsjahr | 4.574 Euro bis 4.692 Euro |
| 10. - 12. Berufsjahr | 4.692 Euro bis 5.810 Euro |
| bis 15. Berufsjahr | 5.027 Euro bis 5.320 Euro |
| ab 15. Berufsjahr | 5.320 Euro bis 6.926 Euro |
Gruppe 4
Die Gehälter sind frei zu vereinbaren. Als Berufsjahre gelten: journalistische, berufsähnliche und Studienjahre. Lebensjahre sind angemessen zu berücksichtigen. Das gleiche gilt für nicht journalistische Berufsjahre.
III. Anmerkungen
Die Leitlinien gehen von 13,5 Monatsgehältern aus. Sie werden jährlich entsprechend den linearen Steigerungsraten im Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen fortgeschrieben. Die vorliegende Fassung berücksichtigt die Gehaltsanhebung im Tageszeitungsbereich zum 1. Oktober 2001 um 2,5 Prozent.





