DJV-Bildung - Informationen

Anerkennung als Bildungsurlaub/Bildungsfreistellung

Damit jeder Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl an bezahlten Arbeitstagen im Jahr für seine individuelle Fort- und Weiterbildung vom Arbeitgeber freigestellt wird, gibt es in fast allen Bundesländern Bildungsurlaubs- bzw. Bildungsfreistellungsgesetze, die den Anspruch der Arbeitnehmer auf Freistellung und Lohnfortzahlung regeln. Die Freistellung soll vermeiden, dass die Weiterbildung nicht in der für Erholung und Regeneration vorgesehenen Urlaubszeit oder im Anschluss an einen anstrengenden Arbeitstag erfolgt. Für die DJV-Seminare wurden Anträge auf Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung gestellt. Ob das jeweilige Seminar als Bildungsurlaub in dem Bundesland Ihres Arbeitsgebers anerkannt wurde, erfahren Sie im DJV-Referat Bildung.

 

Finanzierungshilfe
DJV-Mitglieder, die auf eigene Rechnung an einem Seminar teilnehmen wollen und mit den Seminar- und Reisekosten überfordert sind, können sich an ihren zuständigen Landesverband wenden. In begründeten Härtefällen besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung.

 

Seminargebühren
Die Seminargebühren für mehrtägige Seminare enthalten in der Regel auch die Kosten für Unterkunft Verpflegung und Seminarmaterial. Es handelt sich dabei um Pauschalpreise, die weit unter den tatsächlichen Kosten liegen. Werden einzelne Leistungen (z. B. Übernachtung) nicht in Anspruch genommen, ist eine Reduzierung der Gebühr daher nicht möglich. Mitglieder des Deutschen Journalisten-Verbandes zahlen in der Regel eine ermäßigte Seminargebühr. Das gilt jedoch nicht für alle Kooperationsseminare mit anderen Veranstaltern.

 

Stornobedingungen
Wenn eine Anmeldung 14 Tage oder später vor dem Seminartermin zurückgezogen wird, werden 50 Prozent der Gebühren berechnet. Bei Rücktritt sechs Tage vor Seminarbeginn oder später wird die volle Seminargebühr fällig.

 

Gremienschulungen
Die Seminargebühren trägt der DJV-Bundesverband, die Fahrtkosten werden von dem Landesverband getragen, bei dem Sie Mitglied sind. Die Teilnahme an den Gremienschulungen ist für DJV-Gremienmitglieder kostenfrei, es sei denn, Sie müssen stornieren: Wenn die Anmeldung vier Wochen oder später vor dem Seminartermin zurückgezogen wird, werden 25 Prozent Stornogebühren, bei einer Absage 14 Tage oder später vor dem Seminartermin werden 50 Prozent Stornogebühren berechnet. Bei Rücktritt am 6. Werktag vor dem Seminartermin oder später wird die volle Stornogebühr fällig. Diese Stornokosten sind vom Teilnehmer zu zahlen. Die vollen Stornogebühren betragen bei Ein- und Zwei-Tages-Seminaren 200 Euro und bei Drei-Tages-Seminaren 400 Euro. In Ausnahmefällen werden die Stornokosten erlassen. Dazu bedarf es eines schriftlichen Antrags mit entsprechender Begründung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Gründe sind insbesondere unerwartete, familiäre Ereignisse oder Krankheit.

 

Betriebs- und Personalräteschulungen
Für die Arbeitnehmervertreter-Seminare gelten besondere Anmeldevorschriften: Betriebsratsmitglieder sind für diese Seminare gemäß 37 Abs. 6 BetrVG freizustellen. Der Arbeitgeber hat gemäß § 40 BetrVG die Seminar- und Reisekosten zum Seminarort zu tragen. Personalratsmitglieder sind für ihre Schulungen gemäß Bundes- bzw. Landespersonalvertretungsgesetz § 46, VI freizustellen. Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Teilnahme und die Reise zum Seminarort zu übernehmen. (BAG 16. 10. 86, 6 ABR 14/84; BVerwG 27. 4. 1979, PersV 1981). Die Betriebs- und Personalratsschulungen stehen auch den nichtjournalistischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medienbetriebe offen. Anmeldungen für diese Seminare müssen schriftlich an das DJV-Bildungsreferat erfolgen. Sie müssen Name und Anschrift des Arbeitgebers enthalten. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Betriebsräteschulung ist ein entsprechender Beschluss des Betriebsrates. Rechnungen werden im Anschluss an jedes Seminar an die zuständigen Arbeitgeber verschickt. Rechnungen werden im Anschluss an jedes Seminar an die zuständigen Arbeitgeber verschickt.

 

Teilnahmebestätigung/Quittung
Nach der Anmeldung zu einem Seminar erhalten Sie eine Rechnung; nach Eingang der Seminargebühr im DJV-Bildungsreferat erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung und Quittung über die entrichtete Seminargebühr. Bei Kooperationseminaren werden die Rechnungen in der Regel nach den Seminaren verschickt.

 

Warteliste
Für einige Seminare ist aus methodischen und didaktischen Gründen (z.B. Kritik-Kultur-Seminare) oder aus technischen Gründen (z.B. Online-Seminare) die Teilnehmerzahl begrenzt. Bei Seminaren mit mehr Anmeldungen als Teilnahmeplätzen werden Wartelisten eingerichtet. Sobald eine Seminarteilnehmerin oder ein Teilnehmer nach der Anmeldung feststellt, dass sie oder er nicht teilnehmen kann, bitte umgehend das DJV-Bildungsreferat informieren, damit eine Kollegin oder ein Kollege von der Warteliste nachrücken kann!

Kontakt
Deutscher Journalisten-Verband
Bildungsreferat
Bennauerstr. 60
53115 Bonn
Tel.: 0228-201 72 16
Fax: 0228-201 72 32
E-Mail: aguspamfilter@djvspamfilter.de