Die Künstlersozialkasse
Das Anfang 1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Journalisten und Künstlern sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Durchführung der Künstlersozialversicherung wurde die Künstlersozialkasse geschaffen. Sie hat im Wesentlichen zwei Aufgaben: Zum einen prüft die KSK die Zugehörigkeit zum versicherungspflichtigen Personenkreis. Zum anderen zieht die KSK den Beitragsanteil der Versicherten, die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen sowie den Bundeszuschuss ein.
Künstlersozialkasse aktuell
Am 11. Mai 2007 hat der Deutsche Bundesrat der dritten Novelle zur Künstlersozialversicherung zugestimmt. Die Reform, die der Deutsche Bundestag bereits im März verabschiedet hatte, sieht unter anderem vor, dass die Zuständigkeit für die Betriebsprüfungen künftig bei der Deutschen Rentenversicherung liegt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass in Zukunft alle Firmen und Institutionen, die freie Journalisten und Künstler beschäftigen, ihre Abgaben tatsächlich abführen. Bei den Versicherten werden nach der Reform häufiger Stichproben zu den Einkommensverhältnissen durchgeführt werden. Der DJV begrüßt die Neuerungen, da sie zum einen sicherstellen, dass Auftraggeber auch ihrer Abgabepflicht nachkommen und zum anderen tatsächlich nur Journalisten und Künstler in den Genuss der Leistungen der Künstlersozialkasse kommen. mehr...
Geschichte der Künstlersozialkasse
Wie geht es den freiberuflichen Künstlern und Publizisten in der Bundesrepublik? Wie ist ihre wirtschaftliche und soziale Lage? Diese Fragen, so scheint es, sind zeitlos und immer aktuell. Erstmals wurden sie 1975 im Künstlerbericht der Bundesregierung analysiert, der zugleich auch Ausgangspunkt für die Gründung der Künstlersozialkasse war. Denn der Künstlerbericht kam zum Ergebnis, dass diese Berufe besonders schützenswert sind. Die Idee: Selbständige Künstler und Publizisten sollten den gleichen Schutz haben wie Angestellte.
Bis zu diesem Zeitpunkt konnten sich selbständig tätige Künstler und Publizisten für den Krankheitsfall nur durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung absichern. Mit der Künstlersozialkasse sollte Freiberuflern nun die Möglichkeit gegeben werden, sich in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zu versichern. Später kam noch die Pflegeversicherung hinzu.
Das Gesetz, das aus dem Künstlerbericht entstand, war äußerst umstritten. Wie finanziert man so eine Idee? Wer zählt zu den "schützenswerten Berufen"? Erst der dritte Entwurf des Künstlersozialversicherungsgesetzes wurde tatsächlich verabschiedet. Das war am 27. Juli 1981, zu Beginn der 9. Legislaturperiode. Sitz der neuen Behörde wurde Wilhelmshaven. Herbert Ehrenberg, der damalige Arbeits- und Sozialminister im Kabinett von Helmut Schmidt, kam aus der norddeutschen Stadt. Der SPD-Politiker hatte dort seinen Wahlkreis.
Es ist wohl kein Zufall, dass das Gesetz zur SPD-Regierungszeit auf den Weg gebracht wurde. Pflegten doch besonders Sozialdemokraten damals gute Freundschaften zu Künstlern und Literaten. Schriftsteller Dieter Lattmann war seinerzeit Gründungsvorsitzender des Verbands deutscher Schriftsteller und SPD-Politiker. Als Mitglied des Bundestages engagierte er sich besonders für die Einführung der Künstlersozialversicherung.
Als die Künstlersozialkasse (KSK) am 1. Januar 1984 auf das erste Jahr zurück blickte, zählte sie 12.000 Versicherte. 2500 davon gehörten zum Bereich Wort – zu dem unter anderem Journalisten, Schriftsteller und Übersetzer zählen. Eine Zahl, die man nicht unter- oder überbewerten solle, sagt Harro Bruns, Leiter der Künstlersozialkasse. Die KSK musste ja erst mal bekannt werden.
Heute sind rund 140.000 Künstler und Publizisten über die KSK versichert. Als das Gesetz beschlossen wurde, rechneten die Politiker mit maximal 40.000 Versicherten. In den 70-er Jahren sah die wirtschaftliche Situation der meisten Unternehmen aber auch noch anders aus. Es war wohl eher eine "politische Zahl", sagt Bruns. Wären die Politiker damals schon von über 100.000 Künstlern ausgegangen, das Gesetz wäre wohl nie durchgegangen, glaubt der heutige Leiter der Künstlersozialkasse.
Besonders die Verwerter, also die Auftraggeber der Selbständigen – im Falle von Journalisten etwa die Zeitungsverlage – liefen Sturm gegen die Zahlungen, die sie nun leisten sollten. Denn bis dato gab es so etwas wie eine Künstlersozialabgabe nicht. Freie Mitarbeiter waren einfach freie Mitarbeiter. Einige Verwerter zogen in den 80-er Jahren sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht, sind aber gescheitert. "Hintergrund war deren Position, dass es systemwidrig sei, für die soziale Absicherung von Selbständigen aufkommen zu müssen", beschreibt es Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, der im Buch "Künstlersozialversicherungsgesetz" (Bonn-Berlin 2002) die Entstehungsgeschichte der Künstlersozialkasse beschrieben hat.
Noch heute gibt es Diskussionen um die Abgabe der Verwerter. Jedes Jahr wird zum 30. September durch eine "Künstlersozialabgabe-Verordnung" des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung festgesetzt, wie hoch die Abgabe im Folgejahr sein wird. Für 2005 liegt der Abgabesatz bei 5,8 Prozent.
Die selbständigen Künstler und Publizisten bezahlen wie Arbeitnehmer nur die Hälfte der Versicherungsbeiträge; die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse. Die dafür erforderlichen Mittel erhält die KSK zum einen vom Bund, der einen Zuschuss von 20 Prozent zahlt. Die Verwerter, zu denen auch Theater und Multimediafirmen gehören, tragen insgesamt 30 Prozent der Kosten.
Die Aufgabe der Künstlersozialkasse (KSK) ist es, im Wesentlichen zu prüfen, ob es sich bei den Antragstellern um versicherungspflichtige Künstler und Publizisten handelt. Außerdem zieht die KSK den Beitragsanteil der Versicherten, die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen sowie den Bundeszuschuss ein.
Seit Gründung der KSK vor über zwei Jahrzehnten wurden zwei Novellierungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes vorgenommen. Die erste gab es 1988. Sie zielte darauf ab, den Verwaltungsaufwand für die Künstlersozialkasse zu vereinfachen und die Künstlersozialabgabe zu präzisieren. Die zweite Novelle kam im Jahr 2001. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass nun auch ältere Künstler besser geschützt werden, ihnen der Zugang zur Krankenversicherung erleichtert wird. Seit 2001 ist die Künstlersozialkasse eine Abteilung der Unfallkasse des Bundes und nicht mehr wie zuvor eine Abteilung der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen. Die Aufsicht über die Künstlersozialkasse führt das Bundesversicherungsamt.
Ein weiterer Streitpunkt aus der Anfangszeit, der auch heute immer noch aufkommt, sind die Honorare von ausländischen Künstlern. Erst 2001 hat der Europäische Gerichtshof eine Klage abgewiesen und die Praxis der Künstlersozialkasse bestätigt. Warum muss für einen ausländischen Autor, der in einer deutschen Zeitschrift publiziert, ebenfalls die Künstlersozialabgabe gezahlt werden? Obwohl der Autor doch nie in den Genuss der KSK kommen wird? "Es ist nur vernünftig", sagt Harro Bruns, "weil es sonst zu Wettbewerbsverzerrungen kommen würde. Man stelle sich die Region um Aachen vor – das Dreiländereck. Dann würden die Verlage doch mit Vorliebe Autoren aus Maastricht beauftragen anstatt der deutschen Autoren."
Ende 2003 gehörten insgesamt 32.619 Versicherte dem Bereich Wort an, 17.233 davon waren Journalisten und Redakteure. Werden noch die Pressefotografen und Bildjournalisten dazu gezählt, gibt es in der Kategorie über 20.000 Versicherte. Bei der aktuellen wirtschaftlichen Situation werden es in den nächsten Jahren eher mehr als weniger, besonders weil sich die Berufsfelder erweitern. Mit Webdesignern und Online-Autoren kommen weitere schützenswerte Berufe hinzu. Das konnten die Verfasser des Künstlerberichts 1975 nicht ahnen.




