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Leistungsschutzrecht

 

DJV-Positionen zum Leistungsschutzrecht für Verlage

1.    Die schwarz-gelbe Regierungskoalition will ein Leistungsschutzrecht der Verlage Gesetz werden lassen. Der DJV hat seine Zustimmung an Bedingungen geknüpft.
2.    Die Rechte der Urheber dürfen durch ein Leistungsschutzrecht nicht angetastet werden. Ein solches Recht hat nichts zu tun etwa mit der Mehrfachverwertung von Beiträgen der Freien.
3.    Wenn das Leistungsschutzrecht Wirklichkeit wird, müssen die Urheber an den Erlösen angemessen beteiligt werden. Der DJV fordert 50 Prozent, die Verleger dachten zunächst an eine einstellige Prozentzahl, nähern sich jetzt aber 30 Prozent. Über die Höhe des Anteils verhandelt der DJV mit den Verlegern.
4.    Der Gesetzgeber wird Journalisten womöglich nicht vom Leistungsschutzrecht ausnehmen können, weil die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist. Die Verlage müssen sich aber für fest angestellte und freie Journalisten zu einem Ausgleich vertraglich verpflichten. Sonst stimmt der DJV einem Leistungsschutzrecht nicht zu.

DJV-Pressemitteilung vom 21.06.2010

Thema des Tages vom 7.05.2010

Tipps für Freie vom 16.07.2009

Stellungnahme zum Leistungsschutzrecht

 

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