MTV Zeitschriften: Schneller auf der Straße - aber weniger Geld
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Zeitschriften-Verleger wollen nicht nur die Arbeitszeit verlängern und Urlaubs- und Weihnachtsgeld kürzen.
Sie wollen Sie auch schneller los werden können.
Der MTV Zeitschriften enthält Kündigungsfristen, die Sie besser absichern, als das Gesetz vorsieht. Das bietet der Tarifvertrag:
Grundkündigungsfrist: 6 Wochen zum Quartal
Nach ...
3 Jahren Unternehmenszugehörigkeit mindestens 3 Monate
8 Jahren mindestens 4 Monate
10 Jahren mindestens 6 Monate
25 Jahren mindestens 8 Monate
15 Jahren und gleichzeitiger Vollendung des 55. Lebensjahrs mindestens 12 Monate
... jeweils zum Quartal!
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind deutlich kürzer, § 622 BGB sagt:
Grundkündigungsfrist: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
Nach ...
2 Jahren Unternehmenszugehörigkeit: 1 Monat
5 Jahren: 2 Monate
8 Jahren: 3 Monate
10 Jahren: 4 Monate
12 Jahren: 5 Monate
15 Jahren: 6 Monate
20 Jahren: 7 Monate
... jeweils zum Monatsende!
Wenn Sie das nicht wollen, protestieren Sie am 23.11.2009 auf der Moorweide in Hamburg um 12.30 Uhr vor dem Grand Elysee.
Morgen lesen Sie, was die Verleger in Sachen Krankengeld planen.
Mit besten kollegialen Grüßen
Ihr DJV






