MTV Zeitschriften: Weniger Geld bei Krankheit

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Zeitschriftenverleger wollen nicht nur die Arbeitszeit verlängern, Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusammenstreichen und Kündigungsfristen kürzen.

Sie wollen auch sparen, wenn Sie krank werden.

Der Tarifvertrag sieht vor, dass im Falle der Krankheit Ihr Gehalt bis zu sechs Wochen weitergezahlt wird. Sind Sie länger krank, zahlt die Krankenkasse ein so genanntes Krankengeld. Das ist weniger als Ihr normales Netto.

Tarifvertraglich haben Sie in diesem Fall Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit:

bei ...        
mehr als 2 Jahren bis zur Dauer von 4 Wochen,
mehr als 5 Jahren bis zur Dauer von 8 Wochen,
mehr als 8 Jahren bis zur Dauer von 12 Wochen,
mehr als 10 Jahren bis zur Dauer von 16 Wochen,
mehr als 15 Jahren bis zur Dauer von 20 Wochen,
mehr als 20 Jahren bis zur Dauer von 24 Wochen,

Das wollen die Verleger nun einsparen.

Wenn Sie das nicht wollen, protestieren Sie am 23.11.2009 auf der Moorweide in Hamburg um 12.30 Uhr vor dem Grand Elysee.

Morgen lesen Sie, was die Verleger in Sachen Presseversorgungswerk planen.

Mit besten kollegialen Grüßen
Ihr DJV