Memorandum zur Urhebernennung

Fotografen haben rechtlichen Anspruch auf Namensnennung

Der internationale Rat der Urheber Bildender Kunst und der Fotografen (CIAGP) hat sich auf seinem Kongress in Madrid am 16. und 17. November 1982 mit dem Anspruch der Fotografen auf Namensnennung befasst.

Er hat festgestellt, dass dieser Anspruch durch die Veröffentlichung von Fotos ohne Abdruck eines Urhebervermerks ständig und in großem Umfang verletzt wird.

Der Rat hat darauf hingewiesen, dass das Recht auf Namensnennung ein Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts ist und fordert strikte Beachtung des sich hieraus ergebenden grundlegenden Anspruchs der fotografischen Urheber.

Die unterzeichnenden Organisationen folgend der Aufforderung des CIAGP und werden alles in ihrer Macht stehende tun, um den Publikationsorganen die Bedeutung der Namensnennung für die Fotografen deutlich zu machen. Sie weisen ergänzend auf die Bestimmungen des Urheberrechts hin, das in § 13 die Namensnennung ausdrücklich vorschreibt. Dieser Anspruch ist nur erfüllt, wenn die Zuordnung des Urhebervermerks zum veröffentlichten Bild zweifelsfrei ist.

Die Unterzeichner werden den Anspruch der Fotografen auf Namensnennung voll unterstützen.

 

Arbeitskreis Werbe-Mode-Industriefotografie (AWI), Hamburg

Bund Freischaffender Foto-Designer (BFF), Stuttgart

Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA), Berlin

Centralverband Deutscher Photographen (CV), Düsseldorf

Deutsche Journalisten-Union in der IG Druck und Papier (dju), Stuttgart

Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Bonn

EUROPHOT, Vereinigung Europäischer Berufsfotografen, Brüssel

Gesellschaft Deutscher Lichtbildner (GDL), Münster

Mittelstandgemeinschaft Foto-Marketing (MFM)

Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, Bonn/München

25. September 1983