Erfahrungsberichte aus Nachrichtenagenturen

Thema: Urlaub für zusätzliche Bildung
Von: Nina
Ich bin Nachrichtenvolontärin bei einer Agentur. Während meiner Ausbildung habe ich zwar ein Seminar besuchen dürfen, musste mir aber für zusätzliche Bildungsangebote, die ich nutzen wollte, Urlaub nehmen.
Tipps und Infos: Die Dauer der von den Arbeitgebern gewährten außerbetrieblichen Bildungsmaßnahmen von Volontären sollte nach Ansicht des DJV mindestens sechs Wochen betragen. In den Tarifverträgen für Volontäre an Tageszeitungen und Zeitschriften sind diese außbertrieblichen Bildungszeiten enthalten. In Medienbereichen, in denen solche tarifvertraglichen Regelungen nicht existieren, sollte der angehende Volontär darauf achten, dass die Weiterbildung im Arbeitsvertrag festgeschrieben wird. Damit jeder Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl an bezahlten Arbeitstagen im Jahr für seine individuelle Fort- und Weiterbildung vom Arbeitgeber freigestellt wird, gibt es darüber hinaus in fast allen Bundesländern Bildungsurlaubs- bzw. Bildungsfreistellungsgesetze, die den Anspruch der Arbeitnehmer auf Freistellung und Lohnfortzahlung regeln.





