04.06.2008: Bedeutet Coaching für freie Journalisten - auf glühenden Kohlen laufen lernen?
Christian Sauer ist Coach und Dozent in der Journalistenfortbildung. Zuvor hat er 15 Jahre als Reporter, Redakteur und Redaktionsleiter gearbeitet, zuletzt als Stellvertretender Chefredakteur von "chrismon". 2007 erschien sein Ratgeber "Souverän schreiben" bei FAZ-Buch. Kontakt: www.christian-sauer.net, cs@christian-sauer.net. Wir fragten Christian Sauer, was Coaching für Freie konkret bedeutet.
djv.de/freie: Herr Sauer, Sie unterrichten nicht nur viel rund um das Thema Medien und Journalisten, sondern Sie bieten beispielsweise freien Journalisten ein Coaching an. Wieso sollten sich freie Journalisten coachen lassen - wäre es nicht viel wirkungsvoller, gleich auf ein Seminar zu gehen, bei dem man lernt, über glühende Kohlen zu gehen oder auf Nagelkissen zu sitzen?
djv.de/freie: Nagelkissen und glühende Kohlen haben freie Journalisten schon im Alltag genug. Sie müssen immer superflexibel sein, erstklassige Leistung bei mäßiger bis unverschämter Bezahlung bringen und sich dabei auch noch mit arroganten Redakteuren rumschlagen. Coaching kann helfen, diesem harten Job trotzdem etwas abzugewinnen: zumindest ein ausreichendes Einkommen, vernünftige Arbeitsbedingungen – und manchmal sogar Stolz und Zufriedenheit.
djv.de/freie: Anfragen beim DJV, wer denn als Coach zu empfehlen sei, kommen zur Zeit fast ausschließlich von Frauen. Ist Coaching ein rein weibliches Ding oder haben Männer einfach nur Angst, ihr Gesicht zu verlieren, wenn sie einmal um Hilfe bitten?
Sauer: Auch ich habe zu 90 Prozent Frauen als Coaching-Kunden. Männer lassen sich nicht so gern helfen, stimmt. Nur: Wer sich coachen lässt, bittet ja gar nicht um Hilfe. Er zeigt eher Stärke, weil er sich entscheidet, in beruflichen Schlüsselsituationen – Existenzgründung, Einarbeitungszeit, Umsatzkrise etc. – seine Kräfte zu konzentrieren. Durch Beratung macht er das Beste aus sich. Ich sehe den Coach nicht als Rotkreuzschwester, sondern als Lotsen in unbekannten Meerengen. Wer sein Schiff liebt und Zeit sparen will, holt lieber den Lotsen an Bord.
djv.de/freie: Manche Leute verbinden mit dem Coach eine Person, der kurz vor dem Wettbewerb noch einmal richtig die Nackenmuskeln durchmassiert. Was macht ein Coach eigentlich konkret?
Sauer: Massieren kann ich leider nicht, Luft zufächeln vielleicht. Aber im Ernst: Die Coaching-Branche ist sehr unübersichtlich. Jeder Coach arbeitet anders, und viele haben keine systematische Ausbildung oder machen das als Therapeuten so nebenbei mit. Ich kann für mich sagen, dass ich in einem Vorgespräch und dann wieder am Anfang eines jeden Coaching-Termins die Ziele und Anliegen des Kunden kläre und dann dafür sorge, dass er möglichst da landet, wo er hinwill. Beispiel: Wenn eine freie Kollegin ihr Einkommen erhöhen will, arbeite ich mit ihr an ihrem Profil, ihrem Kundenportfolio, ihrer Honorargestaltung, Ich mache sie mit Grundlagen des Marketing für Freie vertraut, ich unterstütze sie dabei, ein angemessenes Selbstbild zu entwickeln. Im Kern bin ich Klärungshelfer.
djv.de/freie: Was kann ein Coach nicht?
Sauer: Das Problem des Kunden an seiner Stelle lösen. Ich lege mich dafür ins Zeug, dass er den richtigen Lösungsweg findet, das nötige Wissen hat und seine Kräfte mobilisiert. Handeln muss der Kunde dann allein.
djv.de/freie: Für welche Themen taugt denn Coaching als pädagogische Methode bei freien Journalisten?
Sauer: Meistens geht es um Strategieklärung, Aquise, Honorarverhandlungen, Konflikte mit Auftraggebern, Mehrfachverwertung. Und fast immer steht die Frage im Hintergrund: Wie gut bin ich eigentlich? Die Freien kriegen ja viel zu selten eine klare und präzise Rückmeldung auf ihre Arbeit. Ich fange dann oft damit an, dass wir ein Profil erarbeiten. Ich gebe ein ausgewogenes Detailfeedback auf Texte und Beiträge, wie es in Redaktionen praktisch immer unter den Tisch fällt. Ich sage, wo ich Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten sehe, wo Marktchancen – und wo Zugangsbarrieren.
djv.de/freie: Wie lange dauert ein Coaching - oder sollte man sich regelmäßig (wieder) coachen lassen?
Sauer: Coaching ist keine Therapie, sondern bedeutet kurzzeitige Unterstützung in beruflichen Situationen. Ich vereinbare keine Mindestabnahme, manchmal ist schon nach dem zweiten Termin alles Wichtige angesprochen, der Kunde hat reichlich zu tun mit der Umsetzung und meldet sich gar nicht wieder oder erst nach zwei Jahren mit ganz anderen Anliegen. Mehr als zehn Termine habe ich noch mit keinem Kunden gemacht.
djv.de/freie: Sie coachen ja schon einige Zeitlang. Gibt es eigentlich auch einmal Rückmeldungen von Teilnehmern, dass ein Coaching wirklich etwas gebracht hat?
Sauer: Die gibt es glücklicherweise ständig. Ich mache die Arbeit auch deshalb so gern, weil ich mir als Coach ganz direkt sagen lassen kann, ob ich Leistung bringe oder nicht. In der Regel kann ich den Kunden soviel Klarheit und Sicherheit vermitteln, dass sich das Coaching relativ rasch auszahlt. Da es eine sehr persönliche Arbeit ist, funktioniert das aber nicht immer. Einmal habe ich einem Kunden, der mit einer meiner Coaching-Methoden nicht klarkam, dann einfach die Stunde nicht berechnet. Ich will am Erfolg meiner Kunden verdienen, nicht an ihrer Anwesenheit.
djv.de/freie: Wenn man/frau hinsichtlich irgendwelcher Themen Expertenwissen hat, ist das ausreichend, um als Coach zu arbeiten? Oder gibt es irgendwelche Kriterien oder Ausbildungsstandards, die eingehalten werden sollten?
Sauer: Das Allerwichtigste ist das Vorgespräch. Ich kann nur jedem Interessenten raten, den Coach mit Fragen nach seiner Kompetenz und Ausbildung zu löchern. Und unbedingt darauf achten, ob die Chemie stimmt, ob Vertrauen möglich ist. Wenn nicht, lieber weitersuchen. Formal darf man von einem professionellen Coach eine Spezialausbildung erwarten. Allgemeine Beratungserfahrung und Branchenkenntnis sind keine Garantie. Gerade erfahrene Medienleute sind oft zwar kommunikativ versiert, aber lausige Berater, weil sie das Zuhören verlernt haben.
djv.de/freie: Letzte Frage: Haben Sie sich eigentlich auch schon einmal coachen lassen - und indiskrete Frage: worin/wofür?
Sauer: Aber klar, mehr als einmal. Ich habe immerhin einen gut dotierten Leitungsjob aufgegeben, um mir systematisch mein eigenes Beratungsbüro aufzubauen. Da habe ich über die Jahre drei verschiedene Coaches in Anspruch genommen. Einen für die Entscheidungsfindung, einen für die Gründungsphase, einen für die persönliche Stabilität in der neuen Rolle. Denen verdanke ich viel.
Das Interview wurde per E-Mail geführt.
Infotag Existenzgründung Uni Mainz und Uni Trier
Samstag, 7.6. 10 - 14 Uhr, Uni Mainz: Existenzgründung als freie Journalisten
Samstag, 21.6. 10 - 14 Uhr, Uni Trier: Existenzgründung als freie Journalisten
Noch mehr Blog
Ein wenig unterhaltsamer, aber manchmal auch ernst geht es hier zu: im DJV-Blog für freie Journalisten.
01.02.2008: Honorare und Vertragsbedingungen zum Download
Die neue Ausgabe der "Honorare und Vertragsbedingungen" steht auf der DJV-Internetseite zum Download bereit. Ergänzt wurde die Übersicht durch neue Vertragsmuster zum Model Release bei Fotoaufnahmen.
Fit für 2008 - fast alles, was Freie jetzt wissen müssen

- Titelbild des Freien-Infos
Ein ausführliches Info-Magazin (46 Seiten) rund um die Themen, die freie Journalisten zur Jahreswende 2007/2008 berücksichtigen sollten, findet sich auf unseren Internetseiten im Format PDF (knapp 3 Megabyte). Hier finden sich auch Informationen für freie Bildjournalisten, Freie im Rundfunk und Onlinebereich.
Für die Freiheit der Bildberichterstattung - der Appell von Perpignan
Für die Freiheit der Bildberichterstattung - der Appell von Perpignan: DJV-Pressemitteilung und ausführliche Hintergrundinformationen mit dem Text des Appells in deutscher Sprache sowie hier die Möglichkeit, den Appell zu unterstützen.
Künstlersozialabgabe: Nachzahlungen - was tun?
Seit kurzem herrscht bei Auftraggebern von freien Journalisten Aufruhr. Knapp 25 Jahre nach Einführung der Künstlersozialabgabe ist diversen Unternehmen und sonstigen Einrichtungen plötzlich aufgefallen, dass sie die Abgabe tatsächlich zahlen müssen. Grund für diese unvermutete Aufmerksamkeit ist aber nicht die Jubiläumsfeier, die zum 25-jährigen der Künstlersozialkasse gefeiert werden wird (auch der DJV wird dies in gebührender Form mitfeiern), sondern die schlichte Tatsache, dass die Abführung der Abgabe ab diesem Jahr von den Betriebsprüfern der Deutschen Rentenversicherung geprüft werden. Und weil die mit rund 3.000 Personen etwas mehr Zeit zum Prüfen haben als die bisher nur 20 Prüfer der Künstlersozialkasse, nehmen Auftraggeber und ihre Steuerberater das Thema ein wenig ernster als bisher. Übrigens kann eine Abgabepflicht auch Freie treffen, wenn sie selbst Honorare auskehren. Für die Abgabe kommt es nicht darauf an, ob der Empfänger Mitglied der Künstlersozialkasse ist.
Das große Thema heißt damit: Nachzahlungen. Eine Amnestie gibt es nicht. Die wurde von den rechtstreuen Abgabepflichtigen abgelehnt, weil sie nicht einsehen, dass sie jahrzehntelang Gesetze beachten, andere dagegen mit dem Thema in aller Laxheit umgehen, um am Ende nicht einmal mit Konsequenzen rechnen zu müssen.
Was tun, wenn der Auftraggeber sich beschwert oder mit "Konsequenzen" droht (z.B. Sperrung des Honoraretats)?
1. Erklären Sie Ihrem Auftraggeber, dass die Abgabepflicht seit 25 Jahren besteht. Wenn er sich irgendwo beschweren will, dann bei seinem Steuerberater.
2. Weisen Sie darauf hin, dass der Vorgang mit Ihnen persönlich nichts zu tun hat, nicht einmal damit, dass Sie freier Journalist oder Mitglied der Künstlersozialkasse sind. Für jeden, der Honorare für freie künstlerische oder journalistische Leistungen erhält, ist die Abgabe zu zahlen.
3. Machen Sie darauf Ihren Auftraggeber darauf aufmerksam, dass er die Künstlersozialabgabe als Betriebsausgabe geltend machen kann. Das minimiert seine Belastung.
4. Machen Sie deutlich, dass der Einsatz von Ihnen erheblich günstiger war und ist, als wenn er über eine große Agentur oder GmbH Leistungen einkauft. Die rund 5 Prozent Abgabe sind ein Klacks gegen die Mehrkosten, die ihm beim Einsatz anderer entstehen.
5. Weisen Sie darauf hin, dass er bei wirklichen Zahlungsproblemen die ratenweise Nachzahlung bei der Künstlersozialkasse beantragen kann.
6. Bieten Sie - als Serviceleistung - an, seinem Steuerberater bzw. seinen sonstigen Mitarbeitern oder Unternehmensgliederungen die Informationsschriften der Künstlersozialkasse zukommen zu lassen (Sie selbst finden diese unter
7. Weisen Sie darauf hin, dass er für alle seine sonstigen Mitarbeiter, die in Anstellung arbeiten, rund 20 Prozent an Nebenkosten hat, erheblich mehr als für Sie.
8. Machen Sie darauf aufmerksam, dass der Abgabesatz zumindest in der Zukunft sinkt (2008 auf 4,9 Prozent).
9. Weisen Sie darauf hin, dass das Gesetz einen Abzug der Abgabe von den Honoraren verbietet (§ 32 Sozialgesetzbuch I)
10. Es war und ist nicht Ihre Aufgabe, Ihren Auftraggeber auf Abgaben aufmerksam zu machen. Wenn Ihr Auftraggeber ein Auto kauft, kann er dem Verkäufer ja später auch nicht ernsthaft vorwerfen, er hätte ihn auf die horrenden Pflichtversicherungen für Autos hinweisen müssen.
www.kuenstlersozialkasse.de)
Urheberrechtsnovelle vom Bundesrat beschlossen
Der Bundesrat hat der Novelle des Urheberrechts (so genannter "Zweiter Korb") zugestimmt. Sie erlaubt unter anderem die Einräumung von noch unbekannten Nutzungsarten. Die Geräteabgabe wird nicht, wie zunächst vorgesehen, auf 5 Prozent des Gerätewerts beschränkt, muss aber die wirtschaftlichen Belange des Geräteherstellers berücksichtigen. Mehr dazu beim Bundesministerium für Justiz
. Die Reform wird voraussichtlich am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Freien-Kurznachrichten per RSS beziehen
Über RSS haben Sie die Möglichkeit, Änderungen auf dieser Seite zu erfahren, ohne diese Seite jeweils aufrufen zu müssen. Sie können sich die Meldungen dann gesammelt mit von Ihnen individuell zusammengestellten Mitteilungen anderer Internetseiten per RSS in einem RSS-Reader oder online anzeigen lassen, beispielsweise in Ihrem individuellen, kostenlos anlegbaren Konto bei www.netvibes.com
Über neue Kurznachrichten sowie Änderungen auf den Internetseiten des DJV werden Sie über den RSS-Feed
http://frei.djv-online.de/?feed=rss2
informiert.
Wenn Sie zusätzlich Pressemitteilungen des DJV einbinden wollen, lautet hier der RSS-Feed
http://www.djv.de/index.php?id=511
Lesen Sie zum Thema auch die Anleitung auf den DJV-Internetseiten.
Umsatzsteuersatz bei E-Mail-Newslettern
Wer einen kostenpflichtigen E-Mail-Newsletter verschickt, hat hierfür den vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent zu berechnen, sofern eine Umsatzsteuerpflicht gegeben ist. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz kommt nur in Betracht, wenn der Newsletter in gedruckter Form vertrieben wird. Mehr hierzu findet sich in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion der GRÜNEN sowie in einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg (FG Hamburg 2 K 79/06 - Urteil vom 33.03.2007). .
14.09.2007: Praktische Tipps zur Sicherung Ihrer Urheberrechte
* Verwenden Sie eigene AGB auf Basis der DJV-Muster-AGB (Download im Internet).
* Weisen Sie in Ihrer Korrespondenz konsequent auf Ihre AGB hin, d.h. unterhalb der Grußformel in der E-Mail (Für alle Bestellungen und Lieferungen gelten meine AGB, die auf Anfrage gern übersandt werden bzw. auf meiner Homepage www.xyz-freie.de abrufbar sind), am unteren Rand des Briefpapiers, auf der eigenen Website, sowie natürlich in Gesprächsvermerken, Verträgen und sonstigen Protokollierungen.
* Bei Lieferungen von Bildern: Hinweis auf die AGB auch in die IPTC-Felder übernehmen.
* Weisen Sie auch bei Stücken, bei denen die Mehrfachverwertung schon klar ist, im Klartext (Body) der Mail noch einmal deutlich darauf hin, beispielsweise: "Sie erhalten am anliegenden Text ein einfaches Nutzungsrecht. Wer es noch ausdrücklicher mag, fügt hinzu: "nicht exklusiv.
* Machen Sie wichtige Kunden zusätzlich auch mündlich darauf aufmerksam, dass der Beitrag schon verwendet wurde bzw. eine weitere Verwendung (bei wem) geplant ist.
* Bestätigen Sie alle Aufträge/Zusagen ab einer bestimmten Mindesthonorarsumme (z.B. alle Aufträge ab 300 Euro Auftragswert) per Mail, dabei sind keine Formvorschriften notwendig. Beispiel: "Hallo Heike, danke für den Auftrag, ich habe festgehalten, Artikel über Milchwirtschaft in Niedersachsen, etwa 300 Zeichen, Pauschalhonorar 500 Euro zuzüglich Spesen, alles Gute, Kerstin. Auf diese Weise haben Sie im Zweifelsfall beweiswerte Unterlagen - die Gerichte akzeptieren auch die Eigendokumentation bzw. E-Mails, wenn diesen vom Auftraggeber nicht zeitnah widersprochen wurde.
* Fertigen Sie freiwillig von allen wichtigen Besprechungen mit Auftraggebern Protokolle und Vermerke an, in denen inhaltliche Vorgaben, Auftragsvolumen, Preisabsprachen festgehalten werden. Schicken Sie diese Ihren Gesprächspartner "als Serviceleistung zeitnah zu (E-Mail genügt). Wenn die Redaktion nicht widerspricht und der Inhalt nicht überraschend und ungewöhnlich ist, kann auch ihr Schweigen als Zustimmung gewertet werden. Lassen Sie sich aber sicherheitshalber bei der nächsten Besprechung das alte Protokoll kurz (auch mündlich) bestätigen.
* Wird weniger gezahlt als vereinbart bzw. als sich aus den Leistungen ergibt, ist zunächst eine freundliche weitere Rechnung (Nachhonorierung) an den Auftraggeber zu verschicken. Gerade im Bildbereich werden Bilder größer aufgezogen als ursprünglich geplant - und die korrekte Honorierung wird dann vergessen.
* Finden zusätzliche Nutzungen statt, die nicht vereinbart waren, beispielsweise im Internet, können Sie eine Nachhonorierung und zusätzlich auch die Unterlassung der weiteren Nutzung verlangen. Als Maßstab für die Nachhonorierung dienen entweder Ihre eigenen, nachweisbaren Erfahrungswerte für Honorare in der jeweiligen Nutzungsart oder aber Übersichten wie die des DJV (abgedruckt in "Honorare und Vertragsbedingungen, Download auf den Freien-Seiten des DJV). Sofern Sie eine Vertragsstrafe vereinbart hatten, kann die Rechnung natürlich noch höher ausfallen.
* Wenn nicht gezahlt wird: Da Sie Ihre Auftraggeber nicht verlieren wollen, drohen Sie dem Redakteur nicht gleich mit DJV, Rechtsanwälten und Schadensersatz, sondern klären Sie erst mit der Buchhaltung, warum die Zahlung "hängt.
14.09.2007: Geklaute Texte und Fotos - was tun?
Nutzungen durch Personen/Firmen/Vereine, die keine Auftraggeber waren
Freie finden ihre Beiträge zunehmend im Internet oder auch in anderen Publikationen, ohne dass sie oder ihre Auftraggeber hierzu die Genehmigung erteilt haben. Es ist zu empfehlen, sich und seine Themen mindestens zweimal im Jahr in Suchmaschinen zu suchen. Sofern Freie noch Inhaber von Nutzungsrechten sind, sollten Sie wie folgt vorgehen:
* Wenn Sie gegen den Nutzer und die Nutzung eigentlich nichts einzuwenden haben, außer dass Sie ein Honorar wünschen:
o Sie schicken eine Rechnung an den Nutzer mit einem Honorar, das sich vorzugsweise an Ihren bisherigen Honoraren im Internetbereich bzw. einer vergleichbare Publikation orientiert, ansonsten an Übersichten des DJV (Download auf den Freien-Seiten des DJV, versehen mit dem Vermerk "Rechnung für Nutzung.
o Fehlt die Namensnennung beim Beitrag, verlangen Sie 100 Prozent Zuschlag und zugleich die sofortige Anbringung des Namens beim Beitrag.
o Die Rechnung ist mit Mehrwertsteuer zu versehen, sofern Sie mehrwertsteuerpflichtig sind.
o Sofern der Angeschriebene nicht reagiert, können Sie wie im Folgenden beschrieben vorgehen (Sie können das aber auch direkt machen, ohne Umweg über ein vorheriges Angebot).
* Wenn Sie keine Nutzung durch den Nutzer (mehr) wünschen:
o Sie schicken eine Rechnung an den Nutzer mit einem Honorar, dass sich vorzugsweise an Ihren bisherigen Honoraren im Internetbereich bzw. einer vergleichbare Publikation orientiert, ansonsten an Übersichten des DJV (Download Freien-Seiten des DJV), versehen mit dem Vermerk "Rechnung für unerlaubte Nutzung, Schadensersatz.
o Fehlt die Namensnennung beim Beitrag, verlangen Sie 100 Prozent Zuschlag.
o Teilen Sie zugleich mit, dass Sie die Unterlassung der weiteren Nutzung verlangen: "Hiermit fordere ich Sie zugleich auf, die rechtswidrige Nutzung unverzüglich zu unterlassen.
o Die Rechnung ist nicht mit Mehrwertsteuer zu versehen, da kein Gegenseitigkeitsgeschäft vorlag.
Erfolgt keine Reaktion, ist beim zuständigen DJV-Landesverband, in dem Sie Mitglied sind, Rechtsschutz zu beantragen. Bei Erfolgsaussicht wird dieser Klage für Sie erheben oder Ihnen einen Anwalt finanzieren.
Eine Bitte: Unbedarfte Internetnutzer, Kinder, Jugendliche und finanzschwache Firmen und Vereine glauben immer wieder, sie könnten Texte, Bilder und sonstige Beiträge ohne Genehmigung als "Pressespiegel verwenden. In solchen Fällen sollte auf horrende Rechnungen und anwaltliche Abmahnabschreiben verzichtet werden, sondern zunächst einmal - mit angemessener Frist, der Ansprechpartner könnte im Urlaub sein - einfach nur Unterlassung verlangt werden, ohne unmittelbare Kostendrohung.
Wieder einmal wirbt eine Online-Stellenbörse für sich, diesmal recht aufwändig (wohl, weil mit EU-Fördermitteln finanziert) freelancer.de. Die letzte, von der etwas Vergleichbares zu hören war, war opentx, "Deutschlands großer Markt für Texte (Eigenwerbung). Dazu ist zu erinnern an Versuche von dopra.de und vor langer, langer Zeit, mediasource, wo mittlerweile aber wohl nur noch eine einzige Seite erscheint.
Der erste Eindruck bei freelancer.de ist, dass es zwar gut gemeint ist, aber vom Kosten- und Verwaltungsaufwand zu aufwändig ist, auch wenn es kostenlose "Basisversionen gibt.
Unter unseren Freienseiten haben wir unter den "Links ja schon in der Vergangenheit kostenlose Auftragsbörsen verlinkt, zusätzlich haben wir mit der Adressdatenbank Freie eine für hautpberufliche freie Journalisten kostenlose Online-Präsenz, zusätzlich auch noch das Taschenbuch Freie Journalisten (herausgegeben vom Verlag Rommerskirchen, bestellbar über die DJV-Verlags- und Service-GmbH, außerdem im Bereich Bild das (kostenpflichtige) DJV-Bildportal. Zwar nicht vom DJV, aber recht "DJV-freundlich ist die Newsbörse unter www.newsboerse.de, und die Dokumentarfilmer bieten inzwischen über idoxx.net an. Wer direkt Beiträge verkaufen/abrechnen will, ist zudem mit firstgate (jetzt: click&buy) gut beraten.
Wer ansonsten digital und offline für sich werben will, ist mit einer eigenen Internetpräsenz, der Eintragung in den Gelben Seiten, den Yahoo-Adress-Services, bei Xing, bei Kroll/Stamm ganz gut bedient.
Wer online Bilder vermarktet, hat neben dem oben genannten DJV-Bildportal beispielsweise auch die Möglichkeit, über Bilderpools wie photopool, Fotofinder, oder d-foto anzubieten oder aber mit Hilfe von technischen Dienstleistern wie confessmedia, ipicturemaxx, mecom, topixx und anderen einen eigenen Service aufzubauen. Die Branchenzeitschrift "visuell veröffentlicht zudem stets eine ganze Reihe von Anzeigen sonstiger Anbieter und Agenturen, die solche Dienste anbieten. Viele Kollegen sind zudem gut beraten, wenn sie weiterhin eine klassische Bildagentur nutzen, die zwar Abzüge von um die 50 Prozent tätigt, dafür aber in der Regel erhebliche Serviceleistungen beim Bildvertrieb bietet.
Es ist vermutlich besser, zunächst einmal diese oben genannten Services zu nutzen als auf z.T. kostenpflichtige Börsen zu setzen, in denen die Teilnehmer als Journalisten eher untergehen. Es ist auch fraglich, ob die bekanntlich sparsamen Redaktionen solche Dienste kostenpflichtig abonnieren (mit Kosten von bis zu knapp 2.000 Euro).
Der Technik-Rundruf mit Hans Werner Rodrian, SRT
Das Kurz-Interview in Sachen Technik beantwortet heute Hans Werner Rodrian vom Journalistenbüro SRT (Schwerpunkt: Reisejournalismus).
15.03.2007: Springer erhöht Druck auf Freie: Vertragsunterzeichnung verlangt
Der Axel Springer Verlag erhöht den Druck auf Freie, seine umstrittenen Vertragsklauseln zu unterzeichnen. Verschiedene DJV-Mitglieder im gesamten Bundesgebiet sind in den letzten Tagen zur zeitnahen Unterzeichnung aufgefordert worden, bei verschiedenen Mitgliedern sind Einzelgespräche anberaumt worden.
Die fraglichen Klauseln sind vom DJV und anderen Verbänden in Form einer Verbandsklage angegriffen worden. Der Verhandlungstermin über die einstweilige Verfügung findet am 20. März statt. Offenbar geht es dem Verlag darum, zahlreiche Unterschriften zu sammeln, um dadurch den Nachweis zu erbringen, dass solche Regelungen in der Branche akzeptiert würden.
Der DJV hält die Vertragsklausel für unangemessen und teilweise sogar gefährlich, da sie auch die gewerbliche Nutzung von Bildern mit erlauben sollen und gleichzeitig die Haftung der Fotografen vorsehen. Da ein Kollege gerade mit einer Forderung eines Verlags wegen einer solchen Haftungsfrage konfrontiert ist, dürfte klar sein, dass es sich bei diesem Risiko nicht um ein Gedankenspiel, sondern bittere, finanziell nicht zu verantwortende Realität handelt.
Wenn diese Klauseln Realität werden, zahlen Freie im wahrsten Sinne des Wortes drauf - im erwähnten Fall mit mehreren tausend Euro. Mindestens ein Kollege wurde schon wegen Nichtunterzeichnung der Klauseln mit Auftragsentzug bestraft.
Mit dem Wort Urhebervertragsrecht hat das Vorgehen der Verlage nichts mehr zu tun. Verschiedenste Verlage versuchen in den letzten Wochen, durch einseitige Vertragsklauseln Fakten zu schaffen und damit dem Axel Springer Verlag Schützenhilfe zu geben. Es sieht so aus, als gäbe es keine Urheber mehr und kein Recht auf angemessene Honorare, sondern lediglich Rufkräfte, die ihre Beiträge lizenzfrei für einen Tagelöhnersatz (und darunter) abzuliefern haben. Die Generation Praktikum wird auf diese Weise noch in ihrer Schutzlosigkeit übertroffen - von der Generation Lizenzfrei .






