Public Relations - Teil 2
Welche Abgaben muss ein PR-Berater an die KSK zahlen?
Wer im PR-Bereich (wie auch im journalistischen Bereich) die publizistischen oder künstlerischen Leistungen anderer verwertet, die nicht seine Angestellten sind, muss zusätzlich zu den an die Künstler oder Publizisten ausgezahlten Honorare noch Prozentsätze davon an die Künstlersozialkasse abführen. Da die Ansprüche der KSK erst nach vier Jahren bzw. bei vorsätzlicher Vorenthaltung erst nach 30 Jahren verjähren, ist eine eigene Meldung bei der KSK zu empfehlen; bei Unsicherheit über das Bestehen der Abgabepflicht sollten entsprechende Rückstellungen gebildet und die KSK konsultiert werden.
Gibt es irgendwelche besonderen Regelungen bei Einkommens- und Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer im PR-Bereich beträgt anders als für journalistische Leistungen 19 Prozent, also beispielsweise für die Organmisation von Pressekonferenzen. 7 Prozent sind es nur dann, wenn lediglich Nutzungsrechte an Beiträgen übertragen werden.
Ansonsten müssen Sie Einkommens- und Umsatzsteuervorauszahlungen genau so wie für Ihre freiberufliche journalistische Tätigkeit leisten, es sei denn, dass Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Als Kleinunternehmer gilt derjenige, dessen Umsatz im Vorjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht übersteigt. Im ersten Jahr der Geschäftstätigkeit ist derjenige Kleinunternehmer, dessen Umsatz 17.500 Euro nicht übersteigt.
Was ist bei der Buchhaltung zu beachten?
Es ist sehr wichtig, den journalistischen Bereich von der PR-Tätigkeit klar zu unterscheiden. Es sollten dafür getrennte Konten und Kassen eingerichtet werden. Wer die Einnahmen und Ausgaben seiner freiberuflichen mit der gewerblichen Tätigkeit vermengt, muss damit rechnen, daß das Finanzamt seine gesamten Ausgaben und Einnahmen als gewerblich einstuft.
Solange allerdings lediglich Werbetexte neben der journalistischen Tätigkeit erstellt werden, ist eine Trennung nicht unbedingt notwendig: Da auch der so genannte Werbeschriftsteller als freiberuflich gilt, besteht hier keine Gefahr der Gewerbevermischung. Als freiberuflicher Werbeschriftsteller gilt, wer Werbetexte von gewisser origineller Qualität eigenschöpferisch verfasst.
Ist Gewerbesteuer immer negativ zu bewerten?
Da die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann, kann in Gemeinden mit Gewerbesteuersätzen unter 350 Prozent in bestimmten Konstellationen sogar Geld gespart werden. In solchen Fällen raten Steuerberater sogar ganz bewusst zur Vermischung von Freiberuflichkeit und Gewerbe, um durch die "gewerbliche Infektion" Steuern zu sparen. Das dürfte freilich nur in wenigen Gemeinden der Fall sein. Außerdem müssen andere Faktoren berücksichtigt werden: Durch die Gewerblichkeit wird man möglicherweise Zwangsmitglied der Industrie- und Handelskammer, bekommt Probleme mit dem Gewerbeamt wegen der Ausübung eines Gewerbes in der eigenen Wohnung, muss die Umsatzsteuer plötzlich nach vereinbarten Entgelten abführen.
Mehr zum Thema "Public Relations" im DJV-Handbuch für Freie.
Public Relations - Teil 1
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